Sitzung: 28.06.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2-0322/23/19-017
Beschluss:
Nach reger Diskussion der
Ratsmitglieder über Lärmschutzgutachten, Parkplätze sowie Gruppen Camping kommt
der Ortsgemeinderat zu folgendem Beschluss:
Für den Bauantrag in der Gemarkung
Kerpen, Flur 3, Parzelle 28/1
1)
Errichtung eines Biergartens mit
Teilüberdachung, eines Sanitärgebäudes und einer Eingangsüberdachung sowie
Herstellung von KFZ-Stellplätzen zum Beherbergungsbetrieb Strumpffabrik
2)
Errichtung einer Einfriedung sowie Nutzung
von 2 Multifunktionswiesen (Zusatzparken, Märkte, Sport)
erteilt die Ortsgemeinde Kerpen das
Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Mit Genehmigung des Bauantrags wird
der unverzügliche Rückbau der nicht genehmigten Bauten von der Ortsgemeinde
Kerpen gefordert.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Kerpen liegt ein
Bauantrag mit aktualisierten Plänen in der Gemarkung Kerpen, Flur 3, Parzelle
28/1 vor.
Der Antrag beinhaltet:
1)
Errichtung eines Biergartens mit
Teilüberdachung, eines Sanitärgebäudes und einer Eingangsüberdachung sowie
Herstellung von KFZ-Stellplätzen zum Beherbergungsbetrieb Strumpffabrik
2)
Errichtung einer Einfriedung sowie
Nutzung von 2 Multifunktionswiesen (Zusatzparken, Märkte, Sport, Gruppen
Camping)
Die hier beantragten
KFZ-Stellflächen befinden sich ausschließlich innerhalb der im
Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbeflächen auf den Grundstücksflächen der
Antragsteller. Gemeindeeigene Flächen werden nicht mehr involviert.
Der Bauantrag liegt in der
Zuständigkeit der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Alle erforderlichen Fachbehörden
werden von dort beteiligt.
Dieser Antrag bezieht sich
lediglich auf die Erteilung des Einvernehmens der Ortsgemeinde Kerpen nach § 36
Baugesetzbuch. Eventuelle immissionsschutzrechtliche Prüfungen und Fragestellungen
werden in einem gesonderten Verfahren bearbeitet und dürfen nicht mit dem
Einvernehmen der Ortsgemeinde verknüpft werden!