Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Nach reger Diskussion der Ratsmitglieder über Lärmschutzgutachten, Parkplätze sowie Gruppen Camping kommt der Ortsgemeinderat zu folgendem Beschluss:

 

Für den Bauantrag in der Gemarkung Kerpen, Flur 3, Parzelle 28/1

 

1)    Errichtung eines Biergartens mit Teilüberdachung, eines Sanitärgebäudes und einer Eingangsüberdachung sowie Herstellung von KFZ-Stellplätzen zum Beherbergungsbetrieb Strumpffabrik

2)    Errichtung einer Einfriedung sowie Nutzung von 2 Multifunktionswiesen (Zusatzparken, Märkte, Sport)

 

erteilt die Ortsgemeinde Kerpen das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

 

Mit Genehmigung des Bauantrags wird der unverzügliche Rückbau der nicht genehmigten Bauten von der Ortsgemeinde Kerpen gefordert.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Kerpen liegt ein Bauantrag mit aktualisierten Plänen in der Gemarkung Kerpen, Flur 3, Parzelle 28/1 vor.

 

Der Antrag beinhaltet:

1)    Errichtung eines Biergartens mit Teilüberdachung, eines Sanitärgebäudes und einer Eingangsüberdachung sowie Herstellung von KFZ-Stellplätzen zum Beherbergungsbetrieb Strumpffabrik

2)    Errichtung einer Einfriedung sowie Nutzung von 2 Multifunktionswiesen (Zusatzparken, Märkte, Sport, Gruppen Camping)

 

Die hier beantragten KFZ-Stellflächen befinden sich ausschließlich innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbeflächen auf den Grundstücksflächen der Antragsteller. Gemeindeeigene Flächen werden nicht mehr involviert.

 

Der Bauantrag liegt in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Vulkaneifel. Alle erforderlichen Fachbehörden werden von dort beteiligt.

 

Dieser Antrag bezieht sich lediglich auf die Erteilung des Einvernehmens der Ortsgemeinde Kerpen nach § 36 Baugesetzbuch. Eventuelle immissionsschutzrechtliche Prüfungen und Fragestellungen werden in einem gesonderten Verfahren bearbeitet und dürfen nicht mit dem Einvernehmen der Ortsgemeinde verknüpft werden!