Sitzung: 15.07.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8
Vorlage: 2-2403/20/12-147
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig offen zu legen und die Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB – insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung - am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt:
Vor einigen Jahren wurde das im nachstehenden
Flurkartenauszug markierte Flurstück an einen
Privaten Investor veräußert.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung
am 11.12.2019 den Beschluss gefasst, für dieses Gebiet einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan aufzustellen. Der hierfür erforderliche städtebauliche Vertrag
wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2020 genehmigt. Auf die
Sitzungsniederschriften wird ausdrücklich verwiesen.
Inzwischen liegt ein Vorentwurf
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor. Der Geltungsbereich ist
nachstehend auszugsweise abgebildet:
Der Bebauungsplan-Vorentwurf und der Vorentwurf des naturschutzrechtlichen
Fachbeitrages werden von den Planern Weber (Büro West, Ulmen) und Herrn
Valerius (Büro Valerius) ausführlich vorgestellt. Die Fragen verschiedener
Ratsmitglieder werden ausführlich beantwortet. Beide Planer weisen darauf hin,
dass lediglich die Bestandsgebäude festgesetzt sind und keine weiteren
Baumaßnahmen zulässig sind. Für diese vorhandenen Gebäude werden durch Herrn
Valerius die zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen beziffert.
Die erste Beigeordnete fragt Herrn Valerius, ob auch eine
Ausgleichmaßnahme, z.B. im Stadtwald, festsetzbar wäre. Dies wird Herr
Valerius, ggf. auch in Abstimmung mit dem Revierförster Michels, prüfen.
Der Vorentwurf samt Textfassung und
naturschutzrechtlichem Fachbeitrag ist im Ratsinfosystem eingestellt.
Antrag der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt,
dass die Verwaltung den Stadtratsmitgliedern das Urteil des
Verwaltungsgerichtes in dieser Angelegenheit zur Verfügung stellt und die
Beratung zum Bebauungsplan zu vertagen.
Die Vorsitzende teilt mit, dass das Urteil den Fraktionen
als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt wird, da die Stadt
Verfahrensbeteiligte war.
Der Antrag auf Vertagung wird jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
zum Vertagungsantrag: mehrheitlich abgelehnt
Ja: 2 Nein:
16 Enthaltung: 4