Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt den Vorentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig offen zu legen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB – insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung - am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Vor einigen Jahren wurde das im nachstehenden Flurkartenauszug markierte Flurstück an einen
Privaten Investor veräußert.

 

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Beschluss gefasst, für dieses Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der hierfür erforderliche städtebauliche Vertrag wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2020 genehmigt. Auf die Sitzungsniederschriften wird ausdrücklich verwiesen.

 

Inzwischen liegt ein Vorentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor. Der Geltungsbereich ist nachstehend auszugsweise abgebildet:

 

 

Der Bebauungsplan-Vorentwurf und der Vorentwurf des naturschutzrechtlichen Fachbeitrages werden von den Planern Weber (Büro West, Ulmen) und Herrn Valerius (Büro Valerius) ausführlich vorgestellt. Die Fragen verschiedener Ratsmitglieder werden ausführlich beantwortet. Beide Planer weisen darauf hin, dass lediglich die Bestandsgebäude festgesetzt sind und keine weiteren Baumaßnahmen zulässig sind. Für diese vorhandenen Gebäude werden durch Herrn Valerius die zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen beziffert.

 

Die erste Beigeordnete fragt Herrn Valerius, ob auch eine Ausgleichmaßnahme, z.B. im Stadtwald, festsetzbar wäre. Dies wird Herr Valerius, ggf. auch in Abstimmung mit dem Revierförster Michels, prüfen.

 

Der Vorentwurf samt Textfassung und naturschutzrechtlichem Fachbeitrag ist im Ratsinfosystem eingestellt.

 

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung den Stadtratsmitgliedern das Urteil des Verwaltungsgerichtes in dieser Angelegenheit zur Verfügung stellt und die Beratung zum Bebauungsplan zu vertagen.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass das Urteil den Fraktionen als nichtöffentliche Anlage zur Verfügung gestellt wird, da die Stadt Verfahrensbeteiligte war.

 

Der Antrag auf Vertagung wird jedoch mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis zum Vertagungsantrag: mehrheitlich abgelehnt

Ja: 2  Nein: 16  Enthaltung: 4