Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt kein Vorkaufsrecht geltend zu machen. Weiterhin beschließt der Stadtrat keine rechtlichen Schritte gegen die Nutzung des „Hotel Huschens“ in Michelbach einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 22


Sachverhalt:

 

Am 21.02.2024 hat der Bauausschuss sich intensiv mit den Ergebnissen der rechtlichen Prüfung im Zusammenhang mit der Nutzung des „Hotel Huschens“ befasst.

 

In der Sitzung wurde allerdings kein Beschluss gefasst, sodass der Stadtrat nun über die Thematik beraten wird.

 

Dazu erläutert der Fachbereichsleiter Bauen & Umwelt Oliver Schwarz die rechtlichen Aspekte in der Sitzung und stellt diese anhand einer Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

 

Ratsmitglied Kerner erfragt, ob man das Vorkaufsrecht nicht anhand des Hochwasserschutzes nach § 24 Abs. 7 BauGB begründen könnte, da das unbebaute Grundstück am Bach liegt. Oliver Schwarz entgegnet, dass dies nur möglich sei, wenn es zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bereits ein Hochwasserschutzkonzept für diese Fläche gegeben hätte. Es gibt zwar einen Entwurf des Hochwasserschutzkonzeptes der Verbandsgemeinde, welches auch den Stadtteil Michelbach beinhaltet, dieses wurde jedoch durch den Stadtrat Gerolstein noch nicht beschlossen.

 

Ratsmitglied Linnerth fragt nach der Höhe des Streitwerts, falls ein Verfahren eingeleitet werden würde. Herr Schwarz wird im Streitwertkatalog nachschauen und kann diese Information nachliefern.

 

Aus dem Rat wird kritisiert, dass die Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Bürgerinfoportal nicht öffentlich einsehbar ist. Stadtbürgermeister Schneider merkt dazu an, dass alle Unterlagen zu diesem Punkt nun öffentlich eingestellt werden.

 

Die CDU-Stadtratsfraktion stellt den folgenden Antrag zur Abstimmung:

 

Antrag 1 der CDU-Fraktion:

Der Stadtrat der Stadt Gerolstein fordert die Landrätin auf, ein Baugenehmigungsverfahren einzuleiten, da die geplante Nutzung im ursprünglichen Baugenehmigungsverfahren nicht erfasst war.

 

Beschluss (Antrag der UWG-Fraktion):

Die UWG-Stadtratsfraktion beantragt zu dem Antrag 1 der CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja: 6  Nein: 14  Enthaltungen: 2

 

 

Somit ist der Antrag auf namentliche Abstimmung abgelehnt und es wird anschließend über den Antrag 1 der CDU-Fraktion abgestimmt:

 

Beschluss (Antrag 1 CDU-Fraktion):

 

Der Stadtrat der Stadt Gerolstein fordert die Landrätin auf, ein Baugenehmigungsverfahren einzuleiten, da die geplante Nutzung im ursprünglichen Baugenehmigungsverfahren nicht erfasst war.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 21  Nein: 1

 

 

Die CDU-Faktion stellt einen weiteren Antrag zur Abstimmung:

 

Antrag 2 der CDU-Fraktion:

Der Stadtrat der Stadt Gerolstein fordert die Landrätin auf, zuallererst alle noch frei verfügbaren Wohnraum-Kapazitäten mit Flüchtlingen zu belegen und erst danach die Gemeinschaftsunterkunft in Michelbach zu nutzen. Die Gemeinschaftsunterkunft soll als Puffer für den Fall dienen, dass in der Vulkaneifel kein sonstiger Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Ferner ist die Landrätin aufgefordert, wenn nötig mit Hilfe eines Mediators, wieder eine gemeinsame Gesprächsebene mit der Bevölkerung in Michelbach zu finden.

Zerstörtes Vertrauen in verantwortliche Instanzen ist zwingend wiederherzustellen. Für den Stadtrat der Stadt Gerolstein steht fest, dass es nach den negativen Erfahrungen und der zögerlichen Informationspolitik der Verwaltung hinsichtlich der geplanten Unterbringung in Stadtkyll und jetzt in Michelbach, künftig nur noch eine frühzeitige, ehrliche, transparente und aufrichtige Kommunikation geben darf, die an Tatsachen und Fakten orientiert ist und wo keine wichtigen Bestandteile und Abläufe verschwiegen werden. Dafür trägt die Landrätin die volle Verantwortung.

Bei der Einrichtung zukünftiger Gemeinschaftsunterkünfte in der Stadt Gerolstein ist der Stadtrat der Stadt Gerolstein frühzeitig einzubinden.

 

Im Rat wird darüber diskutiert, dass der Mittelteil, welcher Wertungen enthält, nicht notwendig sei und dass somit der erste und letzte Absatz als Beschluss ausreichen würde.

Stadtbürgermeister Schneider informiert, dass der Kreistag den Beschluss bereits genau so gefasst habe und dass die Landrätin diesem so folgen wird. Somit sei der Antrag obsolet.

 

Ratsmitglied Steen äußert sich darüber, dass es mittlerweile nicht mehr um das Wohlbefinden der Flüchtlinge, sondern lediglich um das Wohlbefinden der Michelbacher Bürger:innen gehen würde. Alle Geflüchteten in Desserath und Steineberg unterzubringen sei für diese Menschen auch keine bessere Lösung. Er merkt an, dass die Kritik an der Transparenz anfänglich berechtigt war, aber mittlerweile sei der Informationsfluss besser geworden und die Landrätin habe den Michelbachern ein Gesprächsangebot unterbreitet, was die meisten allerdings nicht wahrgenommen haben. Man solle jedoch weiter daran festhalten, dass es grundsätzlich sicher bessere Lösungen als Michelbach gebe. Er bewertet es als positiv, dass die Michelbacher trotz allen Unmuts der Meinung sind, dass die Menschen die dort ankommen werden, für die Situation nichts können und somit freundlich empfangen werden.

 

Stadtbürgermeister Schneider weist auf den Kreistagsantrag der Fraktionsgemeinschaft SPD / UWG hin, dass der Betrieb in einer Gemeinschaftsunterkunft in Michelbach nicht verwehrt werden soll, sondern ein Betrieb für Familien sehr wohl vorgesehen werden kann. Er teilt mit, dass er persönlich die 0-Lösung als kritisch ansieht und hält eine Besetzung mit 5 Familien, bestehend aus 2 Erwachsenden und 2 Kindern, somit 20 Personen, als tragbar.

 

Ratsmitglied Wülferath stellt einen Antrag auf Ende der Debatte.

 

Beschluss (Antrag 2 CDU-Fraktion):

 

Der Stadtrat der Stadt Gerolstein fordert die Landrätin auf, zuallererst alle noch frei verfügbaren Wohnraum-Kapazitäten mit Flüchtlingen zu belegen und erst danach die Gemeinschaftsunterkunft in Michelbach zu nutzen. Die Gemeinschaftsunterkunft soll als Puffer für den Fall dienen, dass in der Vulkaneifel kein sonstiger Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Ferner ist die Landrätin aufgefordert, wenn nötig mit Hilfe eines Mediators, wieder eine gemeinsame Gesprächsebene mit der Bevölkerung in Michelbach zu finden. Zerstörtes Vertrauen in verantwortliche Instanzen ist zwingend wiederherzustellen.

Bei der Einrichtung zukünftiger Gemeinschaftsunterkünfte in der Stadt Gerolstein ist der Stadtrat der Stadt Gerolstein frühzeitig einzubinden.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja: 17  Nein: 2  Enthaltungen: 3

 

 

Anschließend weist Stadtbürgermeister Schneider auf § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) hin, dass der Ortsbeirat zu allen wichtigen Fragen, die den Stadtteil berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören sind. Die Mitglieder des Ortsbeirates Michelbach wurden zu dieser Sitzung inklusive der Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 6 eingeladen.

 

Stadtbürgermeister Schneider übergibt dem stellvertretenden Ortsvorsteher von Michelbach, Frank Humpertz, das Wort. Herr Humpertz weist auf die Brandschutzauflagen hin und bemerkt, dass dem Vorbesitzer einige Brandschutzauflagen gestellt wurden und erfragt, ob diese nun hinfällig seien. Herr Schwarz informiert, dass die Brandschutzauflagen, die das Hotel damals einzuhalten hatte, auch weiterhin so eingehalten, umgesetzt und überprüft werden müssen. Wenn das Gefühl besteht, dies sei nicht der Fall, muss die Kreisverwaltung darauf hingewiesen werden.