Sitzung: 21.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: G-0043/24/18-038
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt den angepassten und zusätzlichen Baumaßnahmen
inklusive der Mehrkosten zu und wird weiter regelmäßig über den Verlauf
informiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die notwendige
Vorab-Einzelgenehmigung für den Erweiterungsbau bei der Kommunalaufsicht der
Kreisverwaltung einzuholen. Die Verwaltung wird beauftragt, sofort nach
erfolgter Einzelkreditgenehmigung die Ausschreibungen auf den Weg zu bringen.
Das Jugendamt der Kreisverwaltung empfiehlt aufgrund der Zahlen
des aktuellen Bedarfsplanes die Planung für den 2. BA zeitnah anzugehen, wenn
möglich noch im Jahr 2024.
Die Ortsgemeinde bittet die Kreisverwaltung, die Planungsgrenzen
hinsichtlich einer möglichen Veränderung der Gebietsverteilung bis Ende Monat
Mai 2024 zu prüfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf 40%ige Kreisförderung für
die baulichen Mehrkosten in Höhe von 515.759 € vorzubereiten und zu stellen.
Sachverhalt:
Die
Kita „Rappelkiste“ in Kalenborn-Scheuern ist eine eingruppige Einrichtung, die
auch nach Einführung des Kita-Zukunftsgesetzes Rheinland-Pfalz am 01.07.2021
weiterhin mit 25 Plätzen für Kinder ab 2 Jahren weitergeführt wird.
Der
Verwaltung wurde von Ortsbürgermeister Johnen folgender Sachverhalt zur
Verfügung gestellt:
Bereits
im Einrichtungsbesuch am 19.10.2020 im Vorfeld zur Einführung des neuen
Gesetzes wurde festgestellt, dass die Kita die räumliche Kapazitätsgrenze
erreicht hat. Seit 2020 bestehen auch bereits von Seiten der Ortsgemeinde als
Träger der Einrichtung Überlegungen, die Kita zu erweitern.
Nunmehr
liegt die Baugenehmigung und das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibungen
vor. Die Kosten belaufen sich inkl. der Ausstattungsgegenstände auf
1.616.258,59 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 515.758,59 €. Diese
Kostensteigerung setzt sich wie folgt zusammen: Material und
Lohnkostensteigerung von 2022 bis 2024 in Höhe von rund 200.000 €. Die
erforderlichen Erweiterungen der Sozial-, Küchen- und Sanitärräume für die 2.
Gruppe, respektive bauliche Vorleistungen für den zweiten Bauabschnitt in Höhe
von rund 300.000 €. Der zusätzliche Raumbedarf wurde in Abstimmung mit den
Fachbehörden (Unfallkasse, Brandschutz, Bauamt, Gesundheitsamt,
Lebensmittelhygiene, Jugendamt) ermittelt und im genehmigten Bauplan
eingearbeitet.
Der
Antrag auf 40%tige Kreisförderung wurde fristgerecht zum 31.08.2022 gestellt.
Der Förderantrag wurde genehmigt und steht in Höhe von 427.630 € zur Reduzierung
des notwendigen Investitionskredits zur Verfügung.
Für
die Mehrkosten ist ein entsprechender Förderantrag (Änderungsantrag) bei der
Kreisverwaltung Vulkaneifel zu stellen.
Die Vertreterinnen des Kreises gehen dezidiert auf die
Bedarfsplanung und die gegenwärtigen und tendenziell sogar steigenden
Kinderzahlen ein. Parallel dazu wird auf aktuelle Empfehlungen des Landes
verwiesen, in Zukunft allgemein die Gruppenstärken für Regelgruppen auf 18 – 20
Kinder zu reduzieren.
Ausgehend von einer gegenwärtigen Gruppenstärke von bis zu 25
Kindern ist zu erwarten, dass absehbar zusätzlich notwendige und verpflichtende
Kitaplätze nicht mehr abgebildet werden können. Zwar trägt der Kreis und das
Landesjugendamt für eine Übergangszeit über eine Ausnahme und erweiterte
Betriebserlaubnis eine Erhöhung auf maximal 28 Kitaplätze mit.
Grundvoraussetzung sei aber, dass perspektivisch eine räumliche
Situationsverbesserung absehbar sei. Andernfalls besteht die latente Gefahr,
dass Kindern kein Kitaplatz mehr angeboten werden kann und an andere
Einrichtungen verwiesen werden müssten.
Auch das sei kritisch zu sehen, da die Einrichtungen in benachbarten
Orten ebenso bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet seien. Dies sowie die prognostizierte
Bedarfsentwicklung im Kontext zu einer künftig kostenintensiven Bereitstellung
zusätzlichen Raumbedarfes wird deshalb wiederholend zum Anlass genommen, auch
nochmals über eine Neugliederung des Einzugsgebietes nachzudenken.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
zusätzlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 entsprechend eingestellt.