Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt den angepassten und zusätzlichen Baumaßnahmen inklusive der Mehrkosten zu und wird weiter regelmäßig über den Verlauf informiert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die notwendige Vorab-Einzelgenehmigung für den Erweiterungsbau bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung einzuholen. Die Verwaltung wird beauftragt, sofort nach erfolgter Einzelkreditgenehmigung die Ausschreibungen auf den Weg zu bringen.

 

Das Jugendamt der Kreisverwaltung empfiehlt aufgrund der Zahlen des aktuellen Bedarfsplanes die Planung für den 2. BA zeitnah anzugehen, wenn möglich noch im Jahr 2024.

 

Die Ortsgemeinde bittet die Kreisverwaltung, die Planungsgrenzen hinsichtlich einer möglichen Veränderung der Gebietsverteilung bis Ende Monat Mai 2024 zu prüfen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf 40%ige Kreisförderung für die baulichen Mehrkosten in Höhe von 515.759 € vorzubereiten und zu stellen.


Sachverhalt:

 

Die Kita „Rappelkiste“ in Kalenborn-Scheuern ist eine eingruppige Einrichtung, die auch nach Einführung des Kita-Zukunftsgesetzes Rheinland-Pfalz am 01.07.2021 weiterhin mit 25 Plätzen für Kinder ab 2 Jahren weitergeführt wird.

 

Der Verwaltung wurde von Ortsbürgermeister Johnen folgender Sachverhalt zur Verfügung gestellt:

 

Bereits im Einrichtungsbesuch am 19.10.2020 im Vorfeld zur Einführung des neuen Gesetzes wurde festgestellt, dass die Kita die räumliche Kapazitätsgrenze erreicht hat. Seit 2020 bestehen auch bereits von Seiten der Ortsgemeinde als Träger der Einrichtung Überlegungen, die Kita zu erweitern.

Nunmehr liegt die Baugenehmigung und das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibungen vor. Die Kosten belaufen sich inkl. der Ausstattungsgegenstände auf 1.616.258,59 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 515.758,59 €. Diese Kostensteigerung setzt sich wie folgt zusammen: Material und Lohnkostensteigerung von 2022 bis 2024 in Höhe von rund 200.000 €. Die erforderlichen Erweiterungen der Sozial-, Küchen- und Sanitärräume für die 2. Gruppe, respektive bauliche Vorleistungen für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von rund 300.000 €. Der zusätzliche Raumbedarf wurde in Abstimmung mit den Fachbehörden (Unfallkasse, Brandschutz, Bauamt, Gesundheitsamt, Lebensmittelhygiene, Jugendamt) ermittelt und im genehmigten Bauplan eingearbeitet.

Der Antrag auf 40%tige Kreisförderung wurde fristgerecht zum 31.08.2022 gestellt. Der Förderantrag wurde genehmigt und steht in Höhe von 427.630 € zur Reduzierung des notwendigen Investitionskredits zur Verfügung.

 

Für die Mehrkosten ist ein entsprechender Förderantrag (Änderungsantrag) bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu stellen.

 

Die Vertreterinnen des Kreises gehen dezidiert auf die Bedarfsplanung und die gegenwärtigen und tendenziell sogar steigenden Kinderzahlen ein. Parallel dazu wird auf aktuelle Empfehlungen des Landes verwiesen, in Zukunft allgemein die Gruppenstärken für Regelgruppen auf 18 – 20 Kinder zu reduzieren.

 

Ausgehend von einer gegenwärtigen Gruppenstärke von bis zu 25 Kindern ist zu erwarten, dass absehbar zusätzlich notwendige und verpflichtende Kitaplätze nicht mehr abgebildet werden können. Zwar trägt der Kreis und das Landesjugendamt für eine Übergangszeit über eine Ausnahme und erweiterte Betriebserlaubnis eine Erhöhung auf maximal 28 Kitaplätze mit. Grundvoraussetzung sei aber, dass perspektivisch eine räumliche Situationsverbesserung absehbar sei. Andernfalls besteht die latente Gefahr, dass Kindern kein Kitaplatz mehr angeboten werden kann und an andere Einrichtungen verwiesen werden müssten.  Auch das sei kritisch zu sehen, da die Einrichtungen in benachbarten Orten ebenso bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet seien. Dies sowie die prognostizierte Bedarfsentwicklung im Kontext zu einer künftig kostenintensiven Bereitstellung zusätzlichen Raumbedarfes wird deshalb wiederholend zum Anlass genommen, auch nochmals über eine Neugliederung des Einzugsgebietes nachzudenken.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 entsprechend eingestellt.