Sitzung: 02.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-0050/23/17-007
Beschluss:
Der
Gemeinderat entscheidet sich nach eingehender Diskussion für die Variante 1.1
und beauftragt die Verwaltung zu klären, welche Möglichkeiten der
Planungsbeauftragung und Förderung vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen
Finanzierbarkeit durch die Gemeinde bestehen.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Jünkerath hat im letzten Jahr im
Zusammenhang mit der Dorfmoderation auch eine Machbarkeitsstudie zum
Bahnhofsgebäude in Auftrag gegeben. Die Vorstellung erfolgte am 07.12.2022 in
der öffentlichen Bürgerversammlung. Eckpunkte der Studie waren die von der
Gemeinde und auch den Bürgern gewünschten Prämissen. Es galt die Fragestellung
der Möglichkeit der technischen Umsetzung unter Beachtung der bautechnischen
Gegebenheiten zu klären und zugleich die Kostenstrukturen zu beleuchten. In
vielen Gesprächen der Lenkungsgruppe aus Gemeinderat, Verwaltung,
Stadtentwickler, Architekten und ehrenamtlichen Bürgern wurden 3 Varianten
herausgearbeitet.
Variante 1: rein
öffentliche Nutzung, Rückbau von Teilen der ehem. Bahnhofsgastronomie (Saal)
unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Auflagen
EG:
Multifunktionsräume der OG, mit Küche, Sitzungssaal
OG
1: Verwaltungsräume für VG /OG
OG
2: Ausbaureserve
Variante
1.1.:
wie vor
OG 2
: verwaltungsähnliche Nutzung Polizei, Jugendamt, etc.
Variante 2: rein
private Nutzung
Variante 3: gemischte
Nutzung incl. Abbruch; wie V1 allerdings mit privatwirtschaftlicher Nutzung
Für private Nutzungen werden keine
Fördergelder ausgeschüttet