Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen führen nicht zu einer Änderung der Planung. Die gegebenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Ortsbürgermeister Hansen und der Vertreter der Verwaltung erläuterten die einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag hierzu.

Die jeweilige Stellungnahme ist gemeinsam mit der Abwägungsentscheidung des Ortsgemeinderates in einer Auflistung zusammengefasst, welche als Anlage Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Stein“, bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen, als Satzung und billigt die Begründung und den Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun vorzulegen und nach erfolgter Genehmigung diesen ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB) sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.

 

Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat, bei der Verbandsgemeinde die Aufnahme der Flächen im Verfahren zur nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll zu beantragen.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Reuth hat in seiner Sitzung am 10.08.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf dem Stein“ aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 02.09.2016 öffentlich bekanntgemacht.

 

Ziel der Planung ist es, den vorhandenen und kurz- bis mittelfristig entstehenden Bedarf an Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Reuth zu befriedigen.

 

Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Scoping) vorgebrachten Anregungen und Bedenken hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 03.07.2017 beraten und abwägend entschieden.

 

Die Öffentlichkeit wurde durch erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.08.2017 bis 29.09.2017 im Rathaus Jünkerath beteiligt.

Die Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses sowie die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 18.08.2017 in den „Obere Kyll- Nachrichten“.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.08.2017 über das Planverfahren informiert und um Abgabe von eventuellen Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 29.09.2017 gebeten.

 

Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführt.

 

Der Bebauungsplan entspricht in Teilen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, so dass er nicht aus diesem entwickelt gilt und im sog. Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Vulkaneifel ist einzuholen.