Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Es sollen die gemeindlichen Waldflächen, Forstabteilung 6 und 7, als neue Vorranggebiete beantragt werden.

Sollte die Ausweisung von Windkraftflächen auf die Flächennutzungsplan-Ebene bei der Verbandsgemeinde verlagert werden, gilt dieser Beschluss gleichzeitig als Antrag an die Verbandsgemeinde.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende ging zunächst auf die Einwohnerversammlung vom 13.06.2011 ein.

Gemäß Schreiben der Planungsgemeinschaft für die Region Trier vom 26.01.2011, welches dem Beschluss beigefügt ist, spricht sich die Regionalvertretung für einen weiteren Ausbau der Windenergienutzung in der Region Trier unter Ausnutzung der Zubau- und Repoweringmöglichkeiten aus und beschließt, das Thema Windkraft in das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Trier einzubeziehen, dabei die planerische Konzeption der jetzigen rechtsverbindlichen Teilfortschreibung beizubehalten und die Festlegungen dieser Teilfortschreibung in den Entwurf des neuen Regionalplanes zu übernehmen.

Für die neue Regionalplanung wird zunächst grundsätzlich an den bisherigen Vorranggebieten festgehalten. Sogenannte "weiße Flächen", wo bisher keine regionalplanerischen Kriterien gegen eine Windkraftnutzung standen, sondern lediglich der Planungswille der Ortsgemeinden, können jetzt zeitnah unter den neuen Voraussetzungen (1000 Meter Abstand zur Ortschaft pp.) zu Vorranggebieten ausgewiesen und damit mit dem  Regionalplan als vereinbar erklärt werden, wenn die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde dies ausdrücklich beschließen.

In der Ortsgemeinde Reuth sind gemäß der Teilfortschreibung Windkraft keine  sogenannte "Weißen  Flächen" ausgewiesen.

Im Hinblick auf die Aussagen in der Koalitionsvereinbarung kann von einer weiteren Öffnung zugunsten der Windenergienutzung ausgegangen werden. Es ist beabsichtigt, zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen auszuweisen. Hierzu sollen in den Regionalplänen Vorranggebiete festgelegt werden.

In  der Gemarkung  Reuth bietet sich auf der gemeindeeigenen Fläche Gemarkung Reuth, Flur 6, Parzelle Nr. 50, Am Gonzheimerweg, Größe 15.577 m², eine Windkraftnutzung an  und diese Fläche soll  bei der Planungsgemeinschaft Trier  als Vorschlag für eine weitere  Vorrangfläche angemeldet werden.

Nach einem Gespräch mit der Arenbergischen Forstverwaltung bietet es sich an, die Windkraftnutzung, die auf Eigentum der Arenbergischen Forstverwaltung auf Gemarkung Kerschenbach geplant ist, auch die die gemeindlichen Waldflächen der Ortsgemeinde Reuth, Forstabteilung 6 und 7, um zwei Anlagen zu erweitern.