Sitzung: 28.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-0721/24/29-053
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis. An der Fläche soll weiterhin festgehalten werden, um
eine Realisierung anzustreben, wenn ein Projektierer gefunden wird.
Sachverhalt:
Am 30.05.2023 hat die Ortsgemeinde
für die Fläche „Geisheck“, welche nach dem Kriterienkatalog grundsätzlich eine
Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht einen entsprechenden
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung
gebeten, mit möglichen Projektierern Kontakt aufzunehmen, um die Realisierung
dieser Fläche abzuklären.
Bisher hat kein Projektierer
erklärt, dass er die Fläche für eine Realisierung zu marktüblichen Konditionen
pachten würde. Dies ist zum einen der geringen möglichen Größe von 3-4 ha
geschuldet, zum anderen den umliegenden Biotopen/Biotopverbund, der eine
vertiefende Kartierung/Prüfung erforderlich macht. Die Fläche wird derzeit von
den angefragten Projektierern als unwirtschaftlich gesehen.
Daher wurde bisher keine weitere
Abgrenzung oder ein Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan
angestrebt.