Beschlüsse:
Der Ortsgemeinderat fasst die
folgenden beiden Beschlüsse:
Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich
nimmt die Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis und in vollem Umfange an.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine Änderung der Planung nicht
erforderlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 6
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den in gleicher
Sitzung gefassten Abwägungsbeschluss beschließt der Ortsgemeinderat
Oberehe-Stroheich den vorliegenden Bebauungsplan „ehemaliges Jagdhaus
Stroheich“ gemäß § 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug abgedruckt.
Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss - nach Ausfertigung der Planurkunde durch den I.
Beigeordneten - öffentlich bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 6
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat in seiner
Sitzung am 28.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) gefasst. Dieser Beschluss wurde am 16.12.2022 öffentlich
bekanntgegeben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen
Regelverfahren gemäß § 30 BauGB mit dem Ziel, die baurechtliche Nutzung des
Grundstückes Flur 8, Parzelle Nr. 58/1 abschließend zu regeln.
Die Lage des Bebauungsplanes in der Ortslage Stroheich
ist aus nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich:
In der Sitzung am 17.08.2023 hat der Rat die
Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
gebilligt. Das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB wurde sodann in der Zeit vom 04.09.2023 bis 05.10.2023
durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 25.08.2023 im Mitteilungsblatt
„Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgegeben und die
Behörden und Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Der
Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat sodann in öffentlicher Sitzung 26.10.2023
die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die aktualisierten
Entwurfsunterlagen für die reguläre Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Das Verfahren zur regulären Offenlage nach § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.11.2023 bis 20.12.2023. Ort und
Dauer der Auslegung wurden am 10.11.2023 im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde
Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgegeben. Die Verfahrensbeteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte wiederum zeitlich.
Die Behörden, die während der Offenlage Rückmeldungen
gegeben haben, wurden in der diesem Beschluss beigefügte Liste aufgeführt.
Lediglich die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesarchäologie, hat
Hinweise vorgebracht, welche der Ortsgemeinderat zur Kenntnis nimmt und in der
Planurkunde entsprechend als Hinweis aufnimmt.