Beschlüsse:

 

Der Ortsgemeinderat fasst die folgenden beiden Beschlüsse:

 

Beschluss 1:

 

Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich nimmt die Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis und in vollem Umfange an. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 6 

 

Beschluss 2:

 

Unter Bezugnahme auf den in gleicher Sitzung gefassten Abwägungsbeschluss beschließt der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich den vorliegenden Bebauungsplan „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ gemäß § 10 BauGB als Satzung und billigt die Begründung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss - nach Ausfertigung der Planurkunde durch den I. Beigeordneten - öffentlich bekanntzugeben.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 6 

 

Ein Bild, das Diagramm, Text, Plan, Reihe enthält.

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Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Dieser Beschluss wurde am 16.12.2022 öffentlich bekanntgegeben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß § 30 BauGB mit dem Ziel, die baurechtliche Nutzung des Grundstückes Flur 8, Parzelle Nr. 58/1 abschließend zu regeln.

 

Die Lage des Bebauungsplanes in der Ortslage Stroheich ist aus nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich:

 

Ein Bild, das Karte, Text, Plan, Diagramm enthält.

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In der Sitzung am 17.08.2023 hat der Rat die Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt. Das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß    § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde sodann in der Zeit vom 04.09.2023 bis 05.10.2023 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 25.08.2023 im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgegeben und die Behörden und Träger öffentlicher Belange zeitgleich am Verfahren beteiligt. Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat sodann in öffentlicher Sitzung 26.10.2023 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die aktualisierten Entwurfsunterlagen für die reguläre Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Das Verfahren zur regulären Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.11.2023 bis 20.12.2023. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 10.11.2023 im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgegeben. Die Verfahrensbeteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte wiederum zeitlich.

 

Die Behörden, die während der Offenlage Rückmeldungen gegeben haben, wurden in der diesem Beschluss beigefügte Liste aufgeführt. Lediglich die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesarchäologie, hat Hinweise vorgebracht, welche der Ortsgemeinderat zur Kenntnis nimmt und in der Planurkunde entsprechend als Hinweis aufnimmt.