Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau von 3 Ferienhäusern mit insgesamt 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur 16, Flurstück 192/1, Lörenstraße 15, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung / Mischgebiet. Die Erschließung durch die Lörenstraße ist vorhanden und gesichert. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung.

 

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