Sitzung: 31.01.2024 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2-0654/24/24-025
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und
erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt
ein Bauantrag zum Neubau von 3 Ferienhäusern mit insgesamt 4 Wohneinheiten auf
dem Grundstück Flur 16, Flurstück 192/1, Lörenstraße 15, vor. Das Vorhaben
liegt im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung / Mischgebiet. Die
Erschließung durch die Lörenstraße ist vorhanden und gesichert. Die
Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die
Baugenehmigung.