Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, den im beigefügten Flurkartenauszug markierten Straßenabschnitt im Neubaugebiet „Auf Esenlechen“ nicht endgültig herzustellen.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die Hauseigentümer anzuschreiben, dass diese die Schäden an den Straßenrabatten und -gräben mit geeignetem Füllmaterial beseitigen.

 

Die Hauseigentümer sind vorerst selbst in der Pflicht, ihr Eigentum zu schützen.

 

Gleichzeitig bittet die Gemeinde um einen Ortstermin mit Fachbereich 2 (Liegenschafts- und Gebäudemanagement) und Gemeinderat, um vor Beauftragung eines Unternehmens den tatsächlichen Bedarf des Neubaus der Straße zu ermitteln.

Ebenfalls sollte bei der Planung die Ableitung des Wassers geprüft werden.


Sachverhalt:

 

In diesem Jahr konnten vier Baugrundstücke entlang des oberen Stichweges veräußert werden. Diese Grundstücke werden aktuell bebaut.

 

Einer der Grundstückseigentümer ist auf die Ortsgemeinde zugekommen mit dem Anliegen, dass das Oberflächenwasser von der Straße über die privaten Grundstücke läuft. Der Grund hierfür ist, dass sich die Straßen derzeit noch im Vorstufenausbau befinden und keine Straßenoberflächenentwässerung vorhanden ist. Diese wird in der Regel erst bei der endgültigen Herstellung der Verkehrsanlagen hergestellt.

 

Der Ortsgemeinderat Rockeskyll beabsichtigt daher, den oberen Stichweg „Auf Esenlechen“ endgültig herzustellen. Der Bereich der Verkehrsanlage ist in nachstehendem Lageplanauszug markiert.

 

 

Für die endgültige Herstellung ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen.


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Erschließungsbeiträge für die endgültige Herstellung der Verkehrsanlagen können nicht mehr erhoben werden, da die Baugrundstücke seitens der Ortsgemeinde vollerschlossen veräußert und die Erschließungsbeiträge über den Grundstückskaufvertrag abgelöst wurden.