Sitzung: 01.02.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2-0531/23/31-021
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den im
beigefügten Flurkartenauszug markierten Straßenabschnitt im Neubaugebiet „Auf
Esenlechen“ nicht endgültig herzustellen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird
gebeten, die Hauseigentümer anzuschreiben, dass diese die Schäden an den
Straßenrabatten und -gräben mit geeignetem Füllmaterial beseitigen.
Die Hauseigentümer sind vorerst selbst
in der Pflicht, ihr Eigentum zu schützen.
Gleichzeitig bittet die Gemeinde um
einen Ortstermin mit Fachbereich 2 (Liegenschafts- und Gebäudemanagement) und
Gemeinderat, um vor Beauftragung eines Unternehmens den tatsächlichen Bedarf
des Neubaus der Straße zu ermitteln.
Ebenfalls sollte bei der Planung die
Ableitung des Wassers geprüft werden.
Sachverhalt:
In diesem Jahr konnten vier Baugrundstücke entlang des oberen Stichweges
veräußert werden. Diese Grundstücke werden aktuell bebaut.
Einer der Grundstückseigentümer ist auf die Ortsgemeinde zugekommen mit
dem Anliegen, dass das Oberflächenwasser von der Straße über die privaten
Grundstücke läuft. Der Grund hierfür ist, dass sich die Straßen derzeit noch im
Vorstufenausbau befinden und keine Straßenoberflächenentwässerung vorhanden
ist. Diese wird in der Regel erst bei der endgültigen Herstellung der
Verkehrsanlagen hergestellt.
Der Ortsgemeinderat Rockeskyll beabsichtigt daher, den oberen Stichweg
„Auf Esenlechen“ endgültig herzustellen. Der Bereich der Verkehrsanlage ist in
nachstehendem Lageplanauszug markiert.
Für die endgültige Herstellung ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Erschließungsbeiträge
für die endgültige Herstellung der Verkehrsanlagen können nicht mehr erhoben
werden, da die Baugrundstücke seitens der Ortsgemeinde vollerschlossen
veräußert und die Erschließungsbeiträge über den Grundstückskaufvertrag
abgelöst wurden.