Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat begrüßt die finanzielle Unterstützung zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf der Sportanlage durch die Verbandsgemeinde aus Mitteln des KIPKI und stellt fest, dass sie die Maßnahme zeitnah umsetzen möchte.

Sofern die offizielle Bewilligung des Landes eingegangen ist, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag für die weiteren Planungen auf der Grundlage der HOAI in das Planungsbüro Interplan, Trier, zu vergeben.


Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) - Festlegung Projekte der VG und Entscheidung Projektförderung der Städte/Gemeinden

 

Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat beschlossen, die Förderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klima u. Innovation (KIPKI) i.H.v. ca. 900.000 € jeweils hälftig für Maßnahmen in den Ortsgemeinden und Projekte der Verbandsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Ortsgemeinden wurden daher aufgefordert, ihre Projekte anzumelden. Die Ortsgemeinde Üxheim hat für diese Förderung die Umstellung der Fluchtlichtanlage auf der Sportanlage auf LED angemeldet.

 

Insgesamt sind 39 Projekte von den Ortsgemeinden gemeldet worden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von max. 450.000 € können nicht alle Projekte gefördert werden. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates im September wurden die Projekte in einem ersten Schritt priorisiert und der Verwaltung der Auftrag erteilt, die Projekte der Priorität 1 und 2 näher zu beleuchten. Die Umstellung von verschiedenen Flutlichtanlagen sind der Priorität 1 zugeordnet worden.

 

Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich von Dritten eingehend geprüft und Kostenschätzungen erstellt, wie die Maßnahmen umgesetzt werden können. Seitens der Verwaltung wurden die verbliebenen Maßnahmen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • CO² Einsparung durch die Maßnahme/Jahr im Verhältnis zur Investitionssumme
  • Amortisationszeit in Jahren ohne Förderung
  • Anteil Eigenverbrauch / Entlastung der Stromnetze (findet keine Anwendung auf diese Maßnahmen)

Letztendlich hat der Verbandsgemeinderat entschieden, weitestgehend alle Maßnahmen der Priorität 1 und 2 umzusetzen, bei einer Förderquote von 80 %. Bei den Maßnahmen an den Flutlichtanlagen geht die Verwaltung des Weiteren davon aus, dass die förderfähigen Kosten sich ausschließlich auf 65 % belaufen, da es den Sportvereinen grds. möglich ist, die Maßnahme mit einer Förderung vom Sportbund i. H. v.
35 % fördern zu lassen.

 

Die Planungen für die Umstellung der Fluchtlichtanlage Üxheim ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 43.670,00 €, wobei eine Zuwendung aus KIPKI i. H. v. 22.708,40 € gewährt werden soll. Die jährlichen Einsparungen durch die Umstellung auf LED werden sich auf voraussichtlich 1.577,60 € belaufen. Die Förderung bedarf zum einem noch der Zustimmung des Verbandsgemeinderates am 14.12.2023, aber vor allem einer Bewilligung des Landes, die voraussichtlich erst im Frühjahr 2024 ausgesprochen wird. Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 14.12.2023 zugestimmt.

 

Die Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 erfolgen. Damit die Planungen weiter vorangebracht werden können, ist es notwendig, dass die Ortsgemeinde Üxheim ein Planungsbüro mit der Begleitung der Maßnahme (öffentliche Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung) beauftragt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass mit diesen Leistungen das Ing. Büro Interplan aus Trier, die auch die Kostenschätzung erstellt hat, auf der Grundlage der HOAI beauftragt wird. Die Beauftragung sollte jedoch erst nach der Bewilligung der Förderung erfolgen.

 

Ungedeckte Kosten müssen von OG Üxheim übernommen werden.

 

Frage: Wird dies aus Landesmitteln finanziert? OB: Nein, aus Bundesmittel.

 

Es werden aus preislichen Gründen keine Gräben zu diesem Zweck gezogen. Hier geht es rein um die Leuchtmittel.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechende Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Üxheim eingeplant werden.