Sitzung: 18.12.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-0637/23/37-022
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat begrüßt die finanzielle Unterstützung zur Umrüstung der
Flutlichtanlage auf der Sportanlage durch die Verbandsgemeinde aus Mitteln des
KIPKI und stellt fest, dass sie die Maßnahme zeitnah umsetzen möchte.
Sofern
die offizielle Bewilligung des Landes eingegangen ist, wird der
Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag für die weiteren Planungen auf der
Grundlage der HOAI in das Planungsbüro Interplan, Trier, zu vergeben.
Kommunales
Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) - Festlegung Projekte der VG
und Entscheidung Projektförderung der Städte/Gemeinden
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat beschlossen, die Förderung aus dem
Kommunalen Investitionsprogramm Klima u. Innovation (KIPKI) i.H.v. ca. 900.000
€ jeweils hälftig für Maßnahmen in den Ortsgemeinden und Projekte der
Verbandsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Die Ortsgemeinden wurden daher
aufgefordert, ihre Projekte anzumelden. Die Ortsgemeinde Üxheim hat für diese
Förderung die Umstellung der Fluchtlichtanlage auf der Sportanlage auf LED
angemeldet.
Insgesamt sind 39 Projekte von den Ortsgemeinden gemeldet worden. Mit den
zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von max. 450.000 € können nicht alle
Projekte gefördert werden. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates im
September wurden die Projekte in einem ersten Schritt priorisiert und der
Verwaltung der Auftrag erteilt, die Projekte der Priorität 1 und 2 näher zu
beleuchten. Die Umstellung von verschiedenen Flutlichtanlagen sind der
Priorität 1 zugeordnet worden.
Diese
Maßnahmen wurden zwischenzeitlich von Dritten eingehend geprüft und
Kostenschätzungen erstellt, wie die Maßnahmen umgesetzt werden können. Seitens
der Verwaltung wurden die verbliebenen Maßnahmen nach folgenden Kriterien
bewertet:
- CO²
Einsparung durch die Maßnahme/Jahr im Verhältnis zur Investitionssumme
- Amortisationszeit
in Jahren ohne Förderung
- Anteil
Eigenverbrauch / Entlastung der Stromnetze (findet keine Anwendung auf
diese Maßnahmen)
Letztendlich
hat der Verbandsgemeinderat entschieden, weitestgehend alle Maßnahmen der
Priorität 1 und 2 umzusetzen, bei einer Förderquote von 80 %. Bei den Maßnahmen
an den Flutlichtanlagen geht die Verwaltung des Weiteren davon aus, dass die
förderfähigen Kosten sich ausschließlich auf 65 % belaufen, da es den
Sportvereinen grds. möglich ist, die Maßnahme mit einer Förderung vom Sportbund
i. H. v.
35 % fördern zu lassen.
Die
Planungen für die Umstellung der Fluchtlichtanlage Üxheim ist der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf
43.670,00 €, wobei eine Zuwendung aus KIPKI i. H. v. 22.708,40 € gewährt werden
soll. Die jährlichen Einsparungen durch die Umstellung auf LED werden sich auf
voraussichtlich 1.577,60 € belaufen. Die Förderung bedarf zum einem noch der
Zustimmung des Verbandsgemeinderates am 14.12.2023, aber vor allem einer
Bewilligung des Landes, die voraussichtlich erst im Frühjahr 2024 ausgesprochen
wird. Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 14.12.2023 zugestimmt.
Die
Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 erfolgen. Damit
die Planungen weiter vorangebracht werden können, ist es notwendig, dass die
Ortsgemeinde Üxheim ein Planungsbüro mit der Begleitung der Maßnahme
(öffentliche Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung) beauftragt. Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, dass mit diesen Leistungen das Ing. Büro
Interplan aus Trier, die auch die Kostenschätzung erstellt hat, auf der
Grundlage der HOAI beauftragt wird. Die Beauftragung sollte jedoch erst nach
der Bewilligung der Förderung erfolgen.
Ungedeckte Kosten müssen von OG Üxheim
übernommen werden.
Frage: Wird dies aus Landesmitteln
finanziert? OB: Nein, aus Bundesmittel.
Es werden aus preislichen Gründen
keine Gräben zu diesem Zweck gezogen. Hier geht es rein um die Leuchtmittel.
Finanzielle
Auswirkungen:
Entsprechende
Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Üxheim eingeplant
werden.