Sitzung: 29.11.2023 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0583/23/12-153
Beschluss:
Der
Bauausschuss stimmt dem Vorhaben nicht zu, das Vorhaben den
bauplanungsrechtlich den Grundzügen widerspricht und versagt das Einvernehmen
nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum
Neubau eines Erntelager- und Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Oos,
Flur 5, Flurstück 35, vor. Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und
wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die
Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Fachbehörden und
prüft, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Der Ortsbeirat Oos
wurde über das Vorhaben informiert und hat einen Beschluss gefasst, der
vorgetragen wird.
Der
Ortsbeirat Oos hat in der Sitzung am 06.11.2023 einen Beschluss gefasst. Der
Ortsbeirat hat dem Vorhaben unter „Festschreibung und Einhaltung“ von
Bedingungen zugestimmt. Eine Festschreibung der Nachnutzung ist jedoch in der
Baugenehmigung nicht möglich. Das
Vorhaben liegt in einem Waldbereich. Das Forstamt wird eine Stellungnahme an
die Kreisverwaltung abgeben. Die Bauleitplanung des Kreises
wurde
von der Unteren Bauaufsichtsbehörde beteiligt. Die Kreisverwaltung entscheidet
über die Baugenehmigung.
Im
Jahre 2022 wurde bereits ein Bauantrag für einen fast gleich großen
Geräteschuppen an anderer Stelle auf diesem Grundstück eingereicht. Mit
Schreiben vom 01.06.2023 hat die Kreisverwaltung den Bauantrag abgelehnt. Die
Stadt Gerolstein hatte das Einvernehmen versagt. Das Vorhaben war privilegiert,
jedoch hatte es den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprochen. Die
Untere Naturschutzbehörde hatte die Zustimmung zu dem Vorhaben versagt. Das
Forstamt hatte die Errichtung der Gerätehalle auf Waldflächen abgelehnt und
hatte die Rodungsgenehmigung nicht in Aussicht gestellt.