Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben nicht zu, da das Vorhaben den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans in den Grundzügen widerspricht und versagt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gerätehauses und eines Unterstands auf dem Grundstück, Gemarkung Lissingen, Flur 4, Flurstück 34/15, Auf den vier Morgen 11, vor.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf den vier Morgen“, jedoch innerhalb der festgesetzten Maßnahmefläche (hellgrün) und Waldfläche (dunkelgrün). Diese Flächen sind grundsätzlich von jeder Bebauung und Befestigung freizuhalten.

 

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