Sitzung: 29.11.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0542/23/12-142
Beschluss:
Der
Bauausschuss stimmt dem Vorhaben nicht zu, da das Vorhaben den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans in den Grundzügen widerspricht und versagt das Einvernehmen nach
§ 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Gerätehauses und eines Unterstands auf dem Grundstück, Gemarkung Lissingen,
Flur 4, Flurstück 34/15, Auf den vier Morgen 11, vor.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Auf den vier Morgen“, jedoch innerhalb der festgesetzten Maßnahmefläche
(hellgrün) und Waldfläche (dunkelgrün). Diese Flächen sind grundsätzlich von
jeder Bebauung und Befestigung freizuhalten.