Sitzung: 26.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0531/23/31-021
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat bittet um genauere Informationen
was den Ausbau der Straße angeht und ob Schadensersatzansprüche von Bauherren
gestellt werden können, wenn Oberflächenwasser zu den Gebäuden vor
Fertigstellung dringt. Der Punkt wird auf die nächste Sitzung gelegt.
Sachverhalt:
In diesem Jahr konnten vier
Baugrundstücke entlang des oberen Stichweges veräußert werden. Diese
Grundstücke werden aktuell bebaut.
Einer der Grundstückseigentümer
ist auf die Ortsgemeinde zugekommen mit dem Anliegen, dass das
Oberflächenwasser von der Straße über die privaten Grundstücke läuft. Der Grund
hierfür ist, dass sich die Straßen derzeit noch im Vorstufenausbau befinden und
keine Straßenoberflächenentwässerung vorhanden ist. Diese wird in der Regel
erst bei der endgültigen Herstellung der Verkehrsanlagen hergestellt.
Der Ortsgemeinderat Rockeskyll
beabsichtigt daher, den oberen Stichweg „Auf Esenlechen“ endgültig herzustellen.
Der Bereich der Verkehrsanlage ist in nachstehendem Lageplanauszug markiert.
Für die endgültige Herstellung ist ein Ingenieurbüro zu
beauftragen.