Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat bittet um genauere Informationen was den Ausbau der Straße angeht und ob Schadensersatzansprüche von Bauherren gestellt werden können, wenn Oberflächenwasser zu den Gebäuden vor Fertigstellung dringt. Der Punkt wird auf die nächste Sitzung gelegt.

 


Sachverhalt:

 

In diesem Jahr konnten vier Baugrundstücke entlang des oberen Stichweges veräußert werden. Diese Grundstücke werden aktuell bebaut.

 

Einer der Grundstückseigentümer ist auf die Ortsgemeinde zugekommen mit dem Anliegen, dass das Oberflächenwasser von der Straße über die privaten Grundstücke läuft. Der Grund hierfür ist, dass sich die Straßen derzeit noch im Vorstufenausbau befinden und keine Straßenoberflächenentwässerung vorhanden ist. Diese wird in der Regel erst bei der endgültigen Herstellung der Verkehrsanlagen hergestellt.

 

Der Ortsgemeinderat Rockeskyll beabsichtigt daher, den oberen Stichweg „Auf Esenlechen“ endgültig herzustellen. Der Bereich der Verkehrsanlage ist in nachstehendem Lageplanauszug markiert.

 

 

Für die endgültige Herstellung ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen.