Sitzung: 19.10.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0491/23/17-030
Beschluss:
Die Stellungnahmen der einzelnen Träger öffentlicher
Belange werden verlesen und einzeln zur Abstimmung gestellt. Alle
Beschlussvorschläge werden einstimmig angenommen.
Der Ortgemeinderat nimmt die während
der frühzeitigen Offenlage nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen und Hinweise vollumfänglich zur Kenntnis. Die Begründung wird fortgeschrieben
und der Umweltbericht inkl. Fachbeitrag Naturschutz um die Hinweise ergänzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Planzeichnung (inkl. Textfestsetzungen) zum Bebauungsplan „Auf dem Wehrt – 5.
Änderung“, nebst der Begründung, dem Fachbeitrag Artenschutz und dem
Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat
in seiner Sitzung am 15.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes „Auf dem Wehrt“ – Sondergebiet Einzelhandel – gefasst.
Ziel des Bauleitverfahren ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung eines
bereits im Plangebiet ansässigen discounterorientierten Drogeriemarktes und die
Erweiterung dessen Verkaufsfläche von ca. 450 m² auf 705 m².
Der geplante Geltungsbereich ist
aus nachfolgender Übersichtskarte ersichtlich:
Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat
in seiner Sitzung am 02.03.2023 den Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis genommen
und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs.
1 BauGB beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren für die
vereinfachte raumordnerische Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz (ROG)
erfolgte in diesem Verfahren ausnahmsweise parallel, im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens durch die Verbandsgemeinde Gerolstein.
Mit Schreiben vom 28.07.2023 stellt
die Kreisverwaltung Vulkaneifel fest, dass im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung vorgetragen
wurden.
Die Entwurfsunterlagen zur
Änderung des Bebauungsplanes haben in der Zeit vom 11.04.2023 bis 12.05.2023 zu
jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich
ausgelegen bzw. waren auf der Homepage der Verbandsgemeinde und dem
Landesserver eingestellt.
Die Bekanntmachung der
frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde
Gerolstein aktuell“ der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 31.03.2023.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.04.2023 über die Planung
informiert und hatten Gelegenheit, bis zum 22.05.2023 Stellungnahmen zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes abzugeben.
Die jeweiligen Stellungnahmen sind
aus in der als Anlage beigefügten Übersicht ersichtlich.