Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung des Bauausschusses am 29.11.2023 verschoben.


Sachverhalt:

 

Der Schießsportverein Gerolstein hatte im vergangenen Jahr gegen den Bebauungsplan in der Urfassung Normenkontrollklage erhoben. Die erste mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 19.07.2023 stattgefunden.

 

Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Tag vor der mündlichen Verhandlung den § 13b BauGB für europarechtswidrig erklärt hat, wenn BPläne nach dieser Vorschrift im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen aufgestellt werden. Der vorsitzende Richter am OVG hat daher die Entscheidung über die Normenkontrollklage vertagt, bis die schriftliche Begründung zum Urteil des BVerwG vorliegt.

 

Der Bauausschuss wurde bereits in der Sitzung am 19.07.2023 hierüber in Kenntnis gesetzt. In Absprache mit allen Beteiligten wurde sich darauf verständigt, dass eine Umweltprüfung beauftragt wird bzw. werden soll. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden muss.

 

Die Umweltprüfung wurde inzwischen durchgeführt und auch die Planunterlagen entsprechend angepasst. Die geänderte Planung ist somit erneut öffentlich auszulegen.

 

Das schriftliche Urteil des BVerwG liegt inzwischen vor. Hiernach darf § 13b BauGB aufgrund Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht nicht mehr angewandt werden. Dies bezieht sich nicht nur auf laufende Bebauungsplanverfahren, sondern bezieht sich auch auf alle bereits zur Rechtskraft geführten Bebauungspläne.

 

Der hier zu besprechende Bebauungsplan „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ ist somit in einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB auf das Regelverfahren umzustellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Der FNP sieht – wie bereits mehrfach erläutert – für das betroffene Gebiet Mischgebiet vor, so dass nun auch der FNP entsprechend in einem Parallelverfahren fortgeschrieben werden muss.

 

Nach eingehender Diskussion stellt Stadtbürgermeister Uwe Schneider den Antrag, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und auf die Sitzung des Bauausschusses am 29.11.2023  zu verschieben.