Sitzung: 04.10.2023 Bauausschuss
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4
Vorlage: 2-0400/23/12-105
Sachverhalt:
Der Schießsportverein Gerolstein
hatte im vergangenen Jahr gegen den Bebauungsplan in der Urfassung
Normenkontrollklage erhoben. Die erste mündliche Verhandlung vor dem
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 19.07.2023 stattgefunden.
Da das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig einen Tag vor der mündlichen Verhandlung den § 13b BauGB für
europarechtswidrig erklärt hat, wenn BPläne nach dieser Vorschrift im
vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen aufgestellt
werden. Der vorsitzende Richter am OVG hat daher die Entscheidung über die
Normenkontrollklage vertagt, bis die schriftliche Begründung zum Urteil des
BVerwG vorliegt.
Der Bauausschuss wurde bereits in
der Sitzung am 19.07.2023 hierüber in Kenntnis gesetzt. In Absprache mit allen
Beteiligten wurde sich darauf verständigt, dass eine Umweltprüfung beauftragt
wird bzw. werden soll. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Bebauungsplan erneut
öffentlich ausgelegt werden muss.
Die Umweltprüfung wurde inzwischen
durchgeführt und auch die Planunterlagen entsprechend angepasst. Die geänderte
Planung ist somit erneut öffentlich auszulegen.
Das schriftliche Urteil des BVerwG
liegt inzwischen vor. Hiernach darf § 13b BauGB aufgrund Unvereinbarkeit mit
höherrangigem Recht nicht mehr angewandt werden. Dies bezieht sich nicht nur
auf laufende Bebauungsplanverfahren, sondern bezieht sich auch auf alle bereits
zur Rechtskraft geführten Bebauungspläne.
Der
hier zu besprechende Bebauungsplan „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ ist somit in
einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB auf das Regelverfahren
umzustellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bebauungsplan aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Der FNP sieht – wie bereits mehrfach erläutert
– für das betroffene Gebiet Mischgebiet vor, so dass nun auch der FNP
entsprechend in einem Parallelverfahren fortgeschrieben werden muss.
Nach
eingehender Diskussion stellt Stadtbürgermeister Uwe Schneider den Antrag, den
Tagesordnungspunkt abzusetzen und auf die Sitzung des Bauausschusses am
29.11.2023 zu verschieben.