Sachverhalt:
Der Schießsportverein Gerolstein hatte im vergangenen
Jahr gegen den Bebauungsplan in der Urfassung Normenkontrollklage erhoben. Die
erste mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
Koblenz hat am 19.07.2023 stattgefunden.
Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Tag vor
der mündlichen Verhandlung den § 13b BauGB für europarechtswidrig erklärt hat,
wenn BPläne nach dieser Vorschrift im vereinfachten Verfahren ohne
Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen aufgestellt werden. Der vorsitzende
Richter am OVG hat daher die Entscheidung über die Normenkontrollklage vertagt,
bis die schriftliche Begründung zum Urteil des BVerwG vorliegt.
Der Bauausschuss wurde bereits in der Sitzung am
19.07.2023 hierüber in Kenntnis gesetzt.
In Absprache mit allen Beteiligten wurde sich darauf
verständigt, dass eine Umweltprüfung beauftragt wird bzw. werden soll. Dies hat
jedoch zur Folge, dass der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden
muss.
Darüber hinaus wäre – wenn § 13b BauGB vollständig als
rechtswidrig eingestuft wird – der Bebauungsplan auf das Regelverfahren
umzustellen. Dies setzt aber voraus, dass der BPlan aus dem FNP zu entwickeln
ist. Der aktuell (noch) gültige FNP sieht für den Bereich Mischgebietsfläche
vor. Diese wäre in einem parallelen Änderungsverfahren in eine
Wohngebietsfläche umzuwandeln.
Hierzu ist ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4
Baugesetzbuch durchzuführen.
Nach
eingehender Diskussion schlägt Stadtbürgermeister Uwe Schneider vor, den
Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des Bauausschusses am 04.10.2023 bzw. einer
der folgenden Bauausschuss-Sitzungen zu verschieben.