Sachverhalt:

 

Der Schießsportverein Gerolstein hatte im vergangenen Jahr gegen den Bebauungsplan in der Urfassung Normenkontrollklage erhoben. Die erste mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 19.07.2023 stattgefunden.

 

Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Tag vor der mündlichen Verhandlung den § 13b BauGB für europarechtswidrig erklärt hat, wenn BPläne nach dieser Vorschrift im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen aufgestellt werden. Der vorsitzende Richter am OVG hat daher die Entscheidung über die Normenkontrollklage vertagt, bis die schriftliche Begründung zum Urteil des BVerwG vorliegt.

 

Der Bauausschuss wurde bereits in der Sitzung am 19.07.2023 hierüber in Kenntnis gesetzt.

 

In Absprache mit allen Beteiligten wurde sich darauf verständigt, dass eine Umweltprüfung beauftragt wird bzw. werden soll. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden muss.

 

Darüber hinaus wäre – wenn § 13b BauGB vollständig als rechtswidrig eingestuft wird – der Bebauungsplan auf das Regelverfahren umzustellen. Dies setzt aber voraus, dass der BPlan aus dem FNP zu entwickeln ist. Der aktuell (noch) gültige FNP sieht für den Bereich Mischgebietsfläche vor. Diese wäre in einem parallelen Änderungsverfahren in eine Wohngebietsfläche umzuwandeln.

 

Hierzu ist ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Nach eingehender Diskussion schlägt Stadtbürgermeister Uwe Schneider vor, den Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des Bauausschusses am 04.10.2023 bzw. einer der folgenden Bauausschuss-Sitzungen zu verschieben.