Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.

 

Beschluss:

 

Abwägungsbeschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt die Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ortsgemeinderat schließt sich den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung in Gänze an.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja 9

 

Seitens der Ratsmitglieder wird zum Abschluss der Diskussion mehrheitlich die Empfehlung ausgesprochen, bezüglich der Verpachtung des Gemeindelandes oberhalb des Baugebietes darauf zu achten, wie die Flächen bewirtschaftet werden. Bei einer Neuverpachtung sollte bspw. ein Umbruchverbot mit aufgenommen werden.

 

 

Satzungsbeschluss:

Dieser wird aus den zu Beginn dargestellten Erläuterungen zum § 13b-Verfahren nicht gefasst.

 

Beschlussfassung: keine


Sachverhalt:

 

Im Vorfeld wird durch Andreas Bell und Dipl.-Ing. Rolf Weber darüber informiert, dass am heutigen Tag der Sitzung eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig veröffentlicht wurde, wonach Bebauungsplanverfahren, die nach § 13b Baugesetzbuch aufgestellt wurden, nicht zulässig sind. Diese dürfen nicht ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Weiter darf ein § 13b-Verfahren wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. Es wird angeregt, lediglich den Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen zu fassen und den Satzungsbeschluss vorerst auszusetzen, bis genauere Angaben zur weiteren Verfahrensabwicklung der Verwaltung vorliegen.

Lt. Aussage des Planers könnten durch diese Änderung auf die Ortsgemeinde Mehrkosten i. H. v. ca. 2.000 € zukommen. 

 

Am 02.12.2021 hat der Ortsgemeinderat Steffeln den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Teilbereich „An der Acht“ ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Der Rat hatte sich im Vorfeld bereits mit der Notwendigkeit zur Ausweisung eines neuen Baugebietes beschäftigt. Im Jahr 2022 wurden verschiedene Untersuchungen, wie beispielsweise die Erkundung nach Kampfmitteln oder archäologischen Restern per Geomagnetik durchgeführt, sowie ein Entwässerungskonzept erstellt. Weiter wurde die bebauungsplanbegleitende Straßen- und Entwässerungsplanung durchgeführt. Die Entwurfsplanung wurde dem Rat in öffentlicher Sitzung am 12.10.2022 zur Diskussion und Beratung vorgestellt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Bebauungsplan nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie das Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 14.11.2022 bis 16.12.2022 durchgeführt. Die Offenlage wurde am 04.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Im Nachgang dieses Beteiligungsverfahrens mussten noch verschiedene Punkte zum erarbeiteten Entwässerungskonzept angepasst werden, die seitens der SGD Nord bemängelt wurden. Hierzu hat im März 2023 ein Ortstermin mit der SGD Nord, den Verbandsgemeindewerken und der Verwaltung stattgefunden, um vor Ort diverse Dinge zu erörtern und um Abhilfe zu schaffen. Da nunmehr die aktualisierte Fassung des Entwässerungskonzeptes durch die SGD Nord genehmigt wurde, kann der Bebauungsplan abgeschlossen und zur Rechtskraft geführt werden.

 

Ein Bild, das Diagramm, Karte, Plan, parallel enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Für die Fortführung des Verfahrens ist die Abwägung zu den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen erforderlich, die aus der Anlage ersichtlich sind.

 

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig entschieden, die Abwägungsbeschlüsse zu den jeweiligen Anregungen aus der Offenlage einzeln zu fassen. Die Anregungen werden vom Planer Weber vorgestellt. Diese sind als Anlage beigefügt.

 

Anschließend erfolgt der nachfolgende Abwägungsbeschluss.