Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.
Beschluss:
Abwägungsbeschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die
Anregungen und Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des
jeweiligen Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im
Übrigen mit Begründung zurückgewiesen. Der Ortsgemeinderat schließt sich den
Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung in Gänze an.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja 9
Seitens der Ratsmitglieder wird zum
Abschluss der Diskussion mehrheitlich die Empfehlung ausgesprochen, bezüglich
der Verpachtung des Gemeindelandes oberhalb des Baugebietes darauf zu achten,
wie die Flächen bewirtschaftet werden. Bei einer Neuverpachtung sollte bspw.
ein Umbruchverbot mit aufgenommen werden.
Satzungsbeschluss:
Dieser wird aus den zu Beginn
dargestellten Erläuterungen zum § 13b-Verfahren nicht gefasst.
Beschlussfassung: keine
Sachverhalt:
Im Vorfeld
wird durch Andreas Bell und Dipl.-Ing. Rolf Weber darüber informiert, dass am
heutigen Tag der Sitzung eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes
Leipzig veröffentlicht wurde, wonach Bebauungsplanverfahren, die nach § 13b
Baugesetzbuch aufgestellt wurden, nicht zulässig sind. Diese dürfen nicht ohne
Umweltprüfung durchgeführt werden. Weiter darf ein § 13b-Verfahren wegen des
Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. Es wird angeregt, lediglich
den Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen zu fassen und den
Satzungsbeschluss vorerst auszusetzen, bis genauere Angaben zur weiteren
Verfahrensabwicklung der Verwaltung vorliegen.
Lt. Aussage
des Planers könnten durch diese Änderung auf die Ortsgemeinde Mehrkosten i. H.
v. ca. 2.000 € zukommen.
Am 02.12.2021 hat der
Ortsgemeinderat Steffeln den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Teilbereich
„An der Acht“ ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Der Rat hatte sich im
Vorfeld bereits mit der Notwendigkeit zur Ausweisung eines neuen Baugebietes
beschäftigt. Im Jahr 2022 wurden verschiedene Untersuchungen, wie
beispielsweise die Erkundung nach Kampfmitteln oder archäologischen Restern per
Geomagnetik durchgeführt, sowie ein Entwässerungskonzept erstellt. Weiter wurde
die bebauungsplanbegleitende Straßen- und Entwässerungsplanung durchgeführt. Die
Entwurfsplanung wurde dem Rat in öffentlicher Sitzung am 12.10.2022 zur
Diskussion und Beratung vorgestellt. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den
Bebauungsplan nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren zu
beteiligen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie das
Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 14.11.2022 bis 16.12.2022 durchgeführt.
Die Offenlage wurde am 04.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht. Im Nachgang
dieses Beteiligungsverfahrens mussten noch verschiedene Punkte zum erarbeiteten
Entwässerungskonzept angepasst werden, die seitens der SGD Nord bemängelt
wurden. Hierzu hat im März 2023 ein Ortstermin mit der SGD Nord, den
Verbandsgemeindewerken und der Verwaltung stattgefunden, um vor Ort diverse
Dinge zu erörtern und um Abhilfe zu schaffen. Da nunmehr die aktualisierte
Fassung des Entwässerungskonzeptes durch die SGD Nord genehmigt wurde, kann der
Bebauungsplan abgeschlossen und zur Rechtskraft geführt werden.
Für die Fortführung des Verfahrens
ist die Abwägung zu den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
erforderlich, die aus der Anlage ersichtlich sind.
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig entschieden, die
Abwägungsbeschlüsse zu den jeweiligen Anregungen aus der Offenlage einzeln zu
fassen. Die Anregungen werden vom Planer Weber vorgestellt. Diese sind als
Anlage beigefügt.
Anschließend erfolgt der nachfolgende Abwägungsbeschluss.