Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die erste Entwurfsplanung wird vom Planungsbüro WeSt aus Ulmen vorgestellt.

 

Der Rat ist sich einig, dass im ersten Abschnitt die Grundstücke über die Straße „Am Bach“ im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden sollen. Für die weitere Planung ist es erforderlich, dass die Straßen- und Entwässerungsplanung sowie ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden.  Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungsbüros hierzu anzufragen und Angebote anzufordern. Ortsbürgermeister Reinarz soll über Herrn O. Schwarz, Fachbereichsleiter FB 2, Kontakt hinsichtlich der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünfläche aufnehmen.


Sachverhalt:

 

Da die Ortsgemeinde Üxheim kaum noch gemeindeeigene Baugrundstücke zur Verfügung hat die an Bauwillige veräußert werden können, hat der Ortsgemeinderat Üxheim in öffentlicher Sitzung am 28.06.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Teilbereich „Auf Sohlfeld“ in Üxheim ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Im Flächennutzungsplan ist der Teilbereich nördlich der Straße „Am Bach“ als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Grundstücke südlich sind als Grünland mit der Funktion „Freizeit“ erfasst. Hinsichtlich des Flurstücks südlich der Straße „Am Bach“ wird darauf hingewiesen, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Lärmgutachten seitens der Träger öffentlicher Belange gefordert wird, sofern dieses mit einbezogen werden soll.  Der Planungsauftrag für das Bebauungsplanverfahren wurde seinerzeit an das Planungsbüro WeSt Stadtplaner GmbH aus Ulmen vergeben. In der heutigen Sitzung wird dem Rat die erste Entwurfsplanung durch Herrn Weber vorgestellt, bevor im Nachgang die Detailplanung hinsichtlich der Textfestsetzungen durchgeführt wird.

 

Ein Bild, das Plan, Karte enthält.

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