Beschluss:
Die erste Entwurfsplanung wird vom Planungsbüro
WeSt aus Ulmen vorgestellt.
Der Rat ist sich einig, dass im ersten Abschnitt
die Grundstücke über die Straße „Am Bach“ im Bebauungsplanverfahren
berücksichtigt werden sollen. Für die weitere Planung ist es erforderlich, dass
die Straßen- und Entwässerungsplanung sowie ein Lärmgutachten in Auftrag
gegeben werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Planungsbüros hierzu anzufragen und Angebote
anzufordern. Ortsbürgermeister Reinarz soll über Herrn O. Schwarz,
Fachbereichsleiter FB 2, Kontakt hinsichtlich der im Flächennutzungsplan
ausgewiesenen Grünfläche aufnehmen.
Sachverhalt:
Da die Ortsgemeinde Üxheim kaum
noch gemeindeeigene Baugrundstücke zur Verfügung hat die an Bauwillige
veräußert werden können, hat der Ortsgemeinderat Üxheim in öffentlicher Sitzung
am 28.06.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Teilbereich „Auf
Sohlfeld“ in Üxheim ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Im Flächennutzungsplan ist der
Teilbereich nördlich der Straße „Am Bach“ als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Grundstücke südlich sind als Grünland mit der Funktion „Freizeit“
erfasst. Hinsichtlich des Flurstücks südlich der Straße „Am Bach“ wird
darauf hingewiesen, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Lärmgutachten
seitens der Träger öffentlicher Belange gefordert wird, sofern dieses mit
einbezogen werden soll. Der Planungsauftrag
für das Bebauungsplanverfahren wurde seinerzeit an das Planungsbüro WeSt
Stadtplaner GmbH aus Ulmen vergeben. In der heutigen Sitzung wird dem Rat die
erste Entwurfsplanung durch Herrn Weber vorgestellt, bevor im Nachgang die
Detailplanung hinsichtlich der Textfestsetzungen durchgeführt wird.