Sitzung: 30.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2-0256/23/27-008
Beschluss:
Dem vorliegenden Bauantrag zur
Erweiterung eines Wohnhauses, mit Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung
zur Realisierung der Verbindungsbaukörper mit Flachdach, in der Gemarkung
Stroheich, Flur 7, Parzelle 56/7 wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag zur Erweiterung eines Wohnhauses in
der Gemarkung Stroheich, Flur 7, Parzelle 56/7 vor. Der zugehörige Lageplan,
mit Einzeichnung des Vorhabens, ist beigefügt. Das Grundstück liegt im
Geltungsbereich der Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung der
Ortslage Stroheich in der 2. Änderung. Der Bauantrag beinhaltet einen Antrag
auf bauordnungsrechtliche Abweichung bzgl. der Dachgestaltung. In der Satzung
für den Ortsteil Stroheich ist unter Punkt 2.2 das geneigte Dach mit einer
Neigung von 25° bis 48° festgelegt. Die Bauherren beantragen eine
bauordnungsrechtliche Abweichung um die Verbindungsbaukörper mit einem
Flachdach realisieren zu können. Ansichten zum Vorhaben sind beigefügt. Die
Kreisverwaltung Vulkaneifel ist zuständige Genehmigungsbehörde.