Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Dem vorliegenden Bauantrag zur Erweiterung eines Wohnhauses, mit Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung zur Realisierung der Verbindungsbaukörper mit Flachdach, in der Gemarkung Stroheich, Flur 7, Parzelle 56/7 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag zur Erweiterung eines Wohnhauses in der Gemarkung Stroheich, Flur 7, Parzelle 56/7 vor. Der zugehörige Lageplan, mit Einzeichnung des Vorhabens, ist beigefügt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung der Ortslage Stroheich in der 2. Änderung. Der Bauantrag beinhaltet einen Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung bzgl. der Dachgestaltung. In der Satzung für den Ortsteil Stroheich ist unter Punkt 2.2 das geneigte Dach mit einer Neigung von 25° bis 48° festgelegt. Die Bauherren beantragen eine bauordnungsrechtliche Abweichung um die Verbindungsbaukörper mit einem Flachdach realisieren zu können. Ansichten zum Vorhaben sind beigefügt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel ist zuständige Genehmigungsbehörde.