Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt das
Einvernehmen.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum
Neubau einer Lagerhalle (12,50 m x 15,00 m) auf dem Grundstück, Gemarkung
Birresborn, Flur 39, Flurstück 11/1, Mürlenbacher Straße 43, vor. Das Vorhaben
liegt außerhalb der Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung. Die
Erschließung muss, sofern noch nicht geschehen, über eine Baulast dauerhaft
gesichert werden. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde
entscheidet über den Bauvorbescheid.