Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur
Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine KFZ-Werkstatt sowie Einbau eines
Meisterbüros und Anbringung von Werbeanlagen für die Grundstücke Gemarkung
Birresborn, Flur 39, Flurstücke 9 und 11/1, Mürlenbacher Straße 43, vor. Das
Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs-, Ergänzungs- und
Entwicklungssatzung / Mischgebiet. Die Kreisverwaltung als Untere
Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung.
Lageplan
Flächennutzungsplan
Klarstellungs-,
Ergänzungssatzung und Entwicklungssatzung