Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine KFZ-Werkstatt sowie Einbau eines Meisterbüros und Anbringung von Werbeanlagen für die Grundstücke Gemarkung Birresborn, Flur 39, Flurstücke 9 und 11/1, Mürlenbacher Straße 43, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs-, Ergänzungs- und Entwicklungssatzung / Mischgebiet. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Baugenehmigung.

 

 

Lageplan

 

 

Flächennutzungsplan

 

Klarstellungs-, Ergänzungssatzung und Entwicklungssatzung