Beschluss 1:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen und
Hinweise aus der Offenlage zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen
Abwägungsvorschlages umfassend gewürdigt und beantwortet und im Übrigen mit
Begründung zurückgewiesen. Der Stadtrat schließt sich den Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung in Gänze an. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ist eine
Änderung der Planung nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja: 12
Nein: 5 Enthaltungen: 3
Beschluss 2:
Unter Bezugnahme auf den
Abwägungsbeschluss des Stadtrates beschließt der Stadtrat den vorliegenden
Bebauungsplan „Unter Köckerath“ als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend als Auszug abgedruckt.
Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Die Verwaltung wird gebeten, den
Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den
Stadtbürgermeister öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja: 12
Nein: 5 Enthaltungen: 3
Sachverhalt:
Vor einigen Jahren wurde das
im nachstehenden Flurkartenauszug markierte Flurstück an einen Privaten
Investor veräußert.
Der Eigentümer hat auf dem
- nördlich des Waldfriedhofes Gerolstein gelegenen – Geländes einige bestehende
Gebäude umgebaut und erweitert, ohne im Besitz einer entsprechenden
Baugenehmigung gewesen zu sein. Eine im Jahr 2015 beantragte Baugenehmigung wurde
wegen der fehlenden Privilegierung im Au- ßenbereich sowie der Versagung des
gemeindlichen Einvernehmens durch die Stadt Gerolstein abgelehnt.
Nach erfolglos
durchgeführtem Rechtsbehelfsverfahren hat der Investor am 28.09.2019 bei der
Stadt Gerolstein die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
beantragt.
Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung
am 17.12.2019 nach vorheriger Empfehlung durch den Bauausschuss den Beschluss
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gefasst.
Die vom beauftragten
Planungsbüro erstellten Unterlagen wurden in der Sitzung des Stadtrates
Gerolstein am 15.07.2020 beraten. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung
beauftragt, die Vorentwurfsplanung zusammen mit dem Fachbeitrag Naturschutz
frühzeitig auszulegen. Nach Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage am
21.08.2020 im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ wurden die
Unterlagen in der Zeit vom 31.08. bis einschl. 30.09.2020 frühzeitig ausgelegt.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am
Verfahren beteiligt.
Aufgrund der umfangreichen
Stellungnahmen wurden diese in einem Ortstermin am 24.08.2021 mit Vertretern
der betroffenen Träger öffentlicher Belange erläutert. Die in der Stellungnahme
der Oberen Naturschutzbehörde geforderte FFH-Vorprüfung zum benachbarten
FFH-Gebiet „Gerolsteiner Kalkeifel“ wurde durchgeführt und dem Fachbeitrag
Naturschutz angegliedert.
Der Stadtrat Gerolstein
hat die während der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen zur Kenntnis genommen und diese im Sinne des jeweiligen
Abwägungsvorschlages vollumfänglich übernommen. Die geänderte Planung wurde auf
Empfehlung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen und als Entwurf
beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Offenlagebeschluss gefasst und die
Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung öffentlich auszulegen und die
betroffenen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Die Planungsunterlagen
wurden nach öffentlicher Bekanntmachung der Offenlage am 06.01.2023 im
Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ in der Zeit vom
16.01.2023 bis einschl. 24.02.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden
zeitgleich am Verfahren beteiligt.
Die während der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen sind in der dieser Sitzungsvorlage beigefügten
Tabelle aufgelistet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Der Bauausschuss des Stadtrates hat über die
während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen beraten und dem Stadtrat
empfohlen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.