Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Rat stimmt den Konsolidierungsmaßnahmen zu und beschließt die Haushaltssatzung- nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 in vorgelegter Form.

 

Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat, dass die Zweitwohnungssteuersatzung ab dem Jahr 2024 geändert werden soll. Der Steuersatz lt. § 4 der Zweitwohnungssteuersatzung wird von 12 % des jährlichen Mietaufwandes auf 15 % erhöht.


Sachverhalt:

 

Die ursprüngliche Haushaltssatzung -nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 lag in der Zeit vom 28.11.2022 bis zum 12.12.2022 öffentlich aus. Es wurden keine Vorschläge durch die Einwohner eingereicht.

 

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Lissendorf am 12.12.2022 wurde die ursprüngliche Haushaltssatzung- nebst Plan beschlossen.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 25.01.2023 die vorgelegte Haushaltssatzung mit Plan nicht genehmigt und hat folgende Entscheidungen getroffen:

 

1.       Gegen die vorgelegte Haushaltssatzung nebst- plan werden aufgrund der Verletzung des § 93 Abs. 4 GemO und gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 GemO, VV Nr. 1.2 zu § 97 Gemo Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

2.       Diese Bedenken sind durch Erlass einer neuen Haushaltssatzung mit -plan bis zum 31.03.2023 auszuräumen, in der Ergebnisverbesserungen im Ergebnishaushalt in Höhe von mindestens 77.090 € und im Finanzhaushalt in Höhe von mindestens 140.820 € enthalten sein müssen, sodass der Haushalt in der Planung ausgeglichen aufgestellt ist.

In einem Gespräch am 08.02.2023 mit Herrn Ortsbürgermeister Mathey und den Beigeordneten wurden Konsolidierungsmaßnahmen festgelegt, um die Bedenken auszuräumen.

Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen sind gesondert aufgeführt und werden als Anlage zur Niederschrift beigefügt.

Mit der Kommunalaufsicht wurden diese Konsolidierungsmaßnahmen besprochen und die Kommunalaufsicht hat ihr Einverständnis signalisiert, auch wenn im Finanzhaushalt mit diesen Maßnahmen die geforderte Haushaltsverbesserung nicht vollumfänglich gelingt.

 

Es können Ergebnisverbesserungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt in einer Gesamthöhe von 89.710 € erzielt werden.

 

Im Bereich der Investitionen kann der bisherige Kreditbedarf von 334.710 € auf 45.210 € reduziert. werden.

 

Demnach stellt sich der neue Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 wie folgt dar:

Der Ergebnishaushalt 2023 weist Erträge in Höhe von 1.839.020 € und Aufwendungen in Höhe von 1.826.400 € aus, sodass ein Jahresüberschuss in Höhe von 12.620 € vorliegt.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 81.890 €.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden 5.000 € erwartet. Demgegenüber stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 45.210 €. Somit beträgt der Saldo -40.210 €

 

Für die Investitionen des laufenden Jahres ist ein Investitionskredit in Höhe von 45.210 €veranschlagt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde reduzieren sich um 5.490 €