Sitzung: 27.02.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1-0092/23/22-004
Beschluss:
Der Rat stimmt den Konsolidierungsmaßnahmen zu und beschließt die
Haushaltssatzung- nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 in vorgelegter Form.
Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat, dass die
Zweitwohnungssteuersatzung ab dem Jahr 2024 geändert werden soll. Der
Steuersatz lt. § 4 der Zweitwohnungssteuersatzung wird von 12 % des jährlichen
Mietaufwandes auf 15 % erhöht.
Sachverhalt:
Die
ursprüngliche Haushaltssatzung -nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 lag in
der Zeit vom 28.11.2022 bis zum 12.12.2022 öffentlich aus. Es wurden keine
Vorschläge durch die Einwohner eingereicht.
In
der Sitzung des Ortsgemeinderates Lissendorf am 12.12.2022 wurde die
ursprüngliche Haushaltssatzung- nebst Plan beschlossen.
Die
Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 25.01.2023 die vorgelegte
Haushaltssatzung mit Plan nicht genehmigt und hat folgende Entscheidungen
getroffen:
1.
Gegen die vorgelegte Haushaltssatzung nebst-
plan werden aufgrund der Verletzung des § 93 Abs. 4 GemO und gemäß § 97 Abs. 2
Satz 2 GemO, VV Nr. 1.2 zu § 97 Gemo Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
2.
Diese Bedenken sind durch Erlass einer neuen
Haushaltssatzung mit -plan bis zum 31.03.2023 auszuräumen, in der
Ergebnisverbesserungen im Ergebnishaushalt in Höhe von mindestens 77.090 € und
im Finanzhaushalt in Höhe von mindestens 140.820 € enthalten sein müssen,
sodass der Haushalt in der Planung ausgeglichen aufgestellt ist.
In
einem Gespräch am 08.02.2023 mit Herrn Ortsbürgermeister Mathey und den
Beigeordneten wurden Konsolidierungsmaßnahmen festgelegt, um die Bedenken
auszuräumen.
Die
einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen sind gesondert aufgeführt und werden als
Anlage zur Niederschrift beigefügt.
Mit
der Kommunalaufsicht wurden diese Konsolidierungsmaßnahmen besprochen und die
Kommunalaufsicht hat ihr Einverständnis signalisiert, auch wenn im
Finanzhaushalt mit diesen Maßnahmen die geforderte Haushaltsverbesserung nicht
vollumfänglich gelingt.
Es
können Ergebnisverbesserungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt in einer
Gesamthöhe von 89.710 € erzielt werden.
Im
Bereich der Investitionen kann der bisherige Kreditbedarf von 334.710 € auf
45.210 € reduziert. werden.
Demnach
stellt sich der neue Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für
das Jahr 2023 wie folgt dar:
Der
Ergebnishaushalt 2023 weist Erträge in Höhe von 1.839.020 € und Aufwendungen in
Höhe von 1.826.400 € aus, sodass ein Jahresüberschuss in Höhe von 12.620 €
vorliegt.
Der
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 81.890 €.
Die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden 5.000 € erwartet. Demgegenüber
stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 45.210 €. Somit beträgt der
Saldo -40.210 €
Für
die Investitionen des laufenden Jahres ist ein Investitionskredit in Höhe von
45.210 €veranschlagt.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde reduzieren sich um 5.490 €