Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der
Überschreitung der Baugrenze um 1,10 m zu und erteilt das Einvernehmen nach §
36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau
einer Terrassenüberdachung für das Grundstück Flur 9, Flurstück 18/37,
Schlossweiher 28, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Waldhotel Rose / Am Schulzentrum“ / Wohngebiet. Der Bauantrag betrifft einen
neuen Standort an der Nordseite des Grundstückes. Der Bauherr beantragt eine
Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des o.g. Bebauungsplans
wg. Überschreitung der Baugrenze.