Sitzung: 01.02.2023 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: B-0002/23/50-001
Beschluss:
Die Verbandsversammlung
beschließt zur Erweiterung die Ausweisung von Baugebieten in den grün erfassten
Bereichen.
- Zusätzlich sollen die folgend dargestellten
drei Flächen artenschutzrechtlich untersucht werden.: Fläche hinter
Mehrtec,
- Fläche bis zum Bach am Betrieb Schleder
- sowie die Verbindung zwischen der Fläche Klein
und dem Potenzialgebiet.
Ziel ist es, diese Flächen auch
einer gewerblichen Nutzung zuführen zu können. Das Büro ISU wird beauftragt,
eine entsprechende artenschutzrechtlche Untersuchung vor Beginn der
Vegetationsphase auf den Weg zu bringen.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht werden die weiteren
rot markierten Bereiche (mit Ausnahme der oben dargestellten Flächen) für
Eingriffe im Bebauungsplanverfahren ausgeschlossen.
Im Zuge der Beratungen werden
die Themen „Anpassung Entwässerungskonzept“, „Hochwasserschutzmaßnahmen“ und
„Lärmkontingente“ angesprochen. Diese Arbeitspakte werden ebenfalls im weiteren
Verfahren abgearbeitet.
Das Planungsbüro ISU wird unter
Berücksichtigung der vorgenannten Erkenntnisse mit der Vorbereitung der
Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1
BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beauftragt.
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt
stellen Frau Steilen und Herr Gaab vom Planungsbüro ISU (Bitburg) den aktuellen
Planungsstand vor.
Ziel der Aufstellung des
Bebauungsplanes „IGP Wiesbaum“ ist einerseits den Bebauungsplan an die
aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und andererseits auch weitere Flächen
für eine gewerbliche Entwicklung in Betracht zu ziehen.
In den Monaten
November/Dezember wurde im Rahmen einer Begehung eine Flächeneignung der
vorgesehenen gewerblichen Erweiterungsflächen unter naturschutzrechtlichen
Aspekten geprüft.
Nach Auswertung der
Potentialflächen stellt die beigeführte Flächenbilanz ein Erweiterungspotential
von gut 9,5 ha dar. Hierzu werden ca. 15
ha Ausgleichsflächen benötigt. Hier bedarf es weiterer Abstimmung mit der
Untern Naturschutzbehörde und der Ortsgemeinde Wiesbaum.
Sonderinteresse/Ruhen
des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Herr Lothar Schütz
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.