Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt zur Erweiterung die Ausweisung von Baugebieten in den grün erfassten Bereichen.

 

  • Zusätzlich sollen die folgend dargestellten drei Flächen artenschutzrechtlich untersucht werden.: Fläche hinter Mehrtec,
  • Fläche bis zum Bach am Betrieb Schleder
  • sowie die Verbindung zwischen der Fläche Klein und dem Potenzialgebiet.

 

Ziel ist es, diese Flächen auch einer gewerblichen Nutzung zuführen zu können. Das Büro ISU wird beauftragt, eine entsprechende artenschutzrechtlche Untersuchung vor Beginn der Vegetationsphase auf den Weg zu bringen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus artenschutzrechtlicher Sicht werden die weiteren rot markierten Bereiche (mit Ausnahme der oben dargestellten Flächen) für Eingriffe im Bebauungsplanverfahren ausgeschlossen.
 

Im Zuge der Beratungen werden die Themen „Anpassung Entwässerungskonzept“, „Hochwasserschutzmaßnahmen“ und „Lärmkontingente“ angesprochen. Diese Arbeitspakte werden ebenfalls im weiteren Verfahren abgearbeitet.

 

Das Planungsbüro ISU wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Erkenntnisse mit der Vorbereitung der Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beauftragt.


Sachverhalt:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen Frau Steilen und Herr Gaab vom Planungsbüro ISU (Bitburg) den aktuellen Planungsstand vor.

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „IGP Wiesbaum“ ist einerseits den Bebauungsplan an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und andererseits auch weitere Flächen für eine gewerbliche Entwicklung in Betracht zu ziehen.

 

In den Monaten November/Dezember wurde im Rahmen einer Begehung eine Flächeneignung der vorgesehenen gewerblichen Erweiterungsflächen unter naturschutzrechtlichen Aspekten geprüft.

Nach Auswertung der Potentialflächen stellt die beigeführte Flächenbilanz ein Erweiterungspotential von gut 9,5 ha dar.  Hierzu werden ca. 15 ha Ausgleichsflächen benötigt. Hier bedarf es weiterer Abstimmung mit der Untern Naturschutzbehörde und der Ortsgemeinde Wiesbaum.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Herr Lothar Schütz

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.