Sitzung: 14.12.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-3715/22/12-499
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die geänderte
Planung zur Kenntnis und beschließt die vorliegende 1. Änderung als Entwurf.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planänderung öffentlich auszulegen
und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu
beteiligen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Gerolstein Nord
IV – Sandborn“ wurde in der Sitzung des Stadtrates am 07.03.2022 als Satzung
beschlossen. Nach Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses im Mitteilungsblatt am
18.03.2022 wurde gegen diesen Bebauungsplan Normenkontrollantrag vor dem
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gestellt.
Die Stadt Gerolstein hat sich in
Absprache mit allen Beteiligten dazu entschieden, den Bebauungsplan
entsprechend zu ändern. Die geänderte Planung wird vom beauftragten
Planungsbüro in der heutigen Sitzung erläutert.
Das Planungsbüro weist
insbesondere auf folgende Punkte hin:
·
Im Bebauungsplan fällt der Vorhaben- und Erschließungsplan weg.
·
Die Textfestsetzung zu den Mindestdachneigungen ist auf Wunsch der
Investoren in Abstimmung mit der Verwaltung herausgenommen worden.
·
Die öffentliche Grünfläche wurde mit einer Fläche für Ver- und
Entsorgungsanlagen (RRB) überlagert.
·
Die neue Parzellierung wurde übernommen und die Höhenfestsetzungen
erfolgen in m ü. NHN anhand des nun vorliegenden Höhenaufmaßes (weiterhin
umgerechnet 7,50 m Gebäudehöhe zuzüglich +20 bis 30 cm Spielraum zum
Geländeaufmaß).
·
Die bedingte Festsetzung zur Erschließungsreihenfolge wurde analog
zum Vertrag modifiziert.
·
In die Begründung wurde die Vorprüfung des Einzelfalles nach UVPG
aufgenommen und die Begründung insgesamt vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan
auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt.