Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt auf Empfehlung des Bauausschusses die während der frühzeitigen Beteiligung bzw. der frühzeitigen Offenlage eingegangenen Anregungen und Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages vollumfänglich übernommen. Die Begründung und die Planurkunde wurden zwischenzeitlich geändert und ergänzt, die FFH-Vorprüfung zum benachbarten FFH-Gebiet durchgeführt.

 

Der Stadtrat beschließt den geänderten Bebauungsplan als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, die geänderten Unterlagen gem. §§ 3 II und 4 II BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst. Die Vorentwurfsplanung wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 15.07.2020 beraten. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorentwurfsplanung zusammen mit der Begründung und dem Fachbeitrag Naturschutz frühzeitig öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Die Vorentwurfsplanung hat in der Zeit vom 31.08. bis einschl. 30.09.2020 frühzeitig öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt.

 

Aufgrund der umfangreichen Stellungnahmen wurden diese in einem Ortstermin am 24.08.2021 vor Ort erläutert. Die in der Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde geforderte FFH-Vorprüfung zum benachbarten FFH-Gebiet „Gerolsteiner Kalkeifel“ wurde durchgeführt und dem Fachbeitrag Naturschutz angegliedert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind zusammen mit den Abwägungsvorschlägen in nachstehender Tabelle zusammengefasst. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 19.10.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und dem Stadtrat empfohlen, die in der Tabelle zu den einzelnen Stellungnahmen hinterlegten Abwägungsvorschläge zu übernehmen.

 

Die Begründung sowie die Planurkunde wurden entsprechend geändert und sind als Anlage im Ratsinfosystem hinterlegt.