Sitzung: 08.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-4350/22/01-986
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Berechnung
der Hauptnutzungsfläche zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister auf der
im Sachverhalt dargelegten Grundlage die Feststellung der förderfähigen Hauptnutzungsfläche
bei der ADD zu beantragen.
Sachverhalt:
In den vergangenen Sitzungen
hat die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss über die Abstimmungen mit dem
zuständigen Stellen des Landes bzgl. Förderung der Sanierung / Neubau des
Rathauses Gerolstein informiert. Im Rahmen der heutigen Sitzung sollen nun die
ersten Entscheidungen getroffen werden, die Auswirkungen auf die förderfähigen
Kosten bei einem Neubau des Rathauses Gerolstein haben.
Folgende Schritte sieht das
Land bei Fördermaßnahmen zur Sanierung bzw. Neubau von Verwaltungsgebäuden vor:
1.
Allgemeine
Bedarfsplanung:
Dieser
Schritt beinhaltet die Ermittlung des Raumbedarfs nach der VV
Investitionsstock. Sie endet in der Feststellung der förderfähigen
Hauptnutzfläche durch die ADD Trier.
2.
Raumbedarfsplanung:
Auf der
Grundlage der festgestellten Hauptnutzungsfläche ist eine konkrete
Raumbedarfsplanung zu erstellen. Im Rahmen dieser Raumbedarfsplanung wird der
konkrete Bedarf vor Ort mit der förderfähigen Hauptnutzungsfläche verglichen.
Etwaige Abweichungen sind in diesem Schritt zu erläutern und darzulegen.
3.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung:
Im Rahmen
der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist sodann darzulegen, wie die
Raumbedarfsplanung konkret umgesetzt werden kann. In unserem Fall sind die
Alternativen Sanierung und Neubau konkret und wertmäßig zu betrachten. Des
Weiteren kann das Land auch darauf bestehen, dass alternative Möglichkeiten zur
Deckung des Bedarfs ermittelt werden. Am Ende wird die wirtschaftlichste
Alternative vom Land festgestellt.
4.
Zuwendungsverfahren:
Im
abschließenden Zuwendungsverfahren werden die v. g. Schritte nochmals geprüft
und final über die Höhe der Förderung (einschl. des Fördersatzes) entschieden.
Wir befinden uns nun noch im
Schritt 1 „Allgemeine Bedarfsplanung“ und beabsichtigen nun bei der ADD Trier
die Feststellung der förderfähigen Hauptnutzungsfläche (FHNF) zu beantragen.
Die Verwaltungsvorschrift
Investitionsstock gibt die Eckpunkte der Berechnungen vor. Diese sind als
Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Im Rahmen der Sitzung werden diese
Berechnungen nochmals eingehend erläutert. Diese Berechnung ist weitestgehend
unabhängig von dem tatsächlichen Personalbedarf in der VG Gerolstein. Es wird
ausschließlich der Mehrbedarf für besondere Aufgabenerfüllungen anerkannt, der
jedoch Leistungen für Dritte (z. B. Personalverwaltung und Betreuung IT für die
VG-Werke, Zulassungsstelle) nicht berücksichtigt.
Für folgende Bereiche
beabsichtigen wir einen Mehrbedarf geltend zu machen, die in Abstimmung mit der
ADD / SGD auch Aussicht auf Anerkennung besitzen:
Ø
Wirtschaftsförderung 0,50
VZ
Ø
Haushalt u. Abgaben
(Zweitwohnungssteuer, Gästrbeitrag) 0,35
VZ
Ø
Techniker für
Gewässerunterhaltung 1,00
VZ
Ø
Klimaschutzmanager 1,00
VZ
Ø
VHS 0,50
VZ
Ø
Schulverwaltung (RS
+) 1,00
VZ
In Summe würde sich ein
Mehrbedarf für besondere Aufgaben i. H. v. 4,35 VZ ergeben.
Die pauschale Ermittlung für
die Verbandsgemeinde ergibt eine Summe von ca. 81,00 VZ (30.800 Einwohner x
2,60 VZ / 1.000 EW) zzgl. des Mehrdarfs von 4,35 VZ ergibt 85,35 VZ. Diese werden mit einer
Fläche von 20 m² je VZ bei der Berechnung berücksichtigt. Hinzu kommen noch die
Flächen für einen Sitzungssaal und einen Besprechungsraum, so dass sich die
FHNF auf 2.002 m² beläuft.
Klarstellend möchten wir noch
darlegen, dass dies nicht bedeutet, dass für jeden Mitarbeiter insgesamt 20 m²
zur Verfügung stehen. In der förderfähigen Hauptnutzungsfläche sind neben den
reinen Büroflächen auch Flächen für die Bürgerbüros, Archivräume, Räume für die
IT u. Drucker und Aufenthaltsräume enthalten.
Aus diesem Grund wird es
notwendig sein, bei den weiteren Betrachtungen auch die Flächen zu
berücksichtigen, welche zukünftig in den Standorten Hillesheim und Jünkerath
für die Bürgerbüros vorgehalten werden, da diese nochmals herausgerechnet
werden.
Mit Schreiben vom 04. August
2022 hat das Ministerium des Inneren und für Sport den Aufsichtsbehörden
mitgeteilt, dass sich der Kostenrichtwert, der je m² förderfähige
Hauptnutzungsfläche zu Grunde gelegt wird von bisher 4.638,00 € auf 5.859,00 €
erhöht. Bei einem Neubau des Rathauses Gerolstein könnte daher ohne Abzug für
die Bürgerbüros von förderfähigen Kosten von ca. 11,7 Mio. € ausgegangen
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten
fallen im Zusammenhang mit diesem Beschlussvorschlag keine an.