Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Hofacker – 1. Erweiterung“ wurde im Jahr 2004
zur Rechtskraft geführt.
Die
im Planauszug grüß markierten Flächen M 1 und M 3 sind als Flächen bzw.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft festgesetzt und beinhalten Pflanzgebote und Pflanzbindungen. Einige
dieser Maßnahmenflächen wurden jedoch an die unmittelbar angrenzenden
Privatgrundstücke veräußert und stehen somit für die Umsetzung der im
Bebauungsplan festgelegten Ersatzmaßnahmen nicht mehr zur Verfügung.
Der
Bebauungsplan ist somit entsprechend zu ändern und neue Ausgleichsflächen
festzulegen.
Es liegt eine
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne vor. Die Beantwortung ist wegen
Erkrankung des Sachbearbeiters derzeit nicht möglich.
Der
Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung des Bauausschusses am
27.07.2022 vertagt.