Sitzung: 23.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-3397/22/38-091
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Mittel sind im Haushalt 2022 berücksichtigt.
Die
Vertagung wurde einstimmig beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 10.12.2021 hat
der Ortsgemeinderat Walsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes für das
Teilgebiet „Ober Michelpesch“ beschlossen. Das Verfahren soll im zweistufigen
Regelverfahren nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Da der zu beplanende Bereich
unmittelbar westlich an den Sportplatz sowie südlich an die Lavagrube der Fa.
Stolz angrenzt, ist es unabdingbar eine Umweltprüfung durchzuführen. Weiter ist
ein Schallschutz-, bzw. Lärmgutachten zu beauftragen. Der Bebauungsplan „In der
Käf“ wurde seinerzeit ebenfalls im Regelverfahren aufgestellt und analog einem
Lärmgutachten unterzogen. Es muss sichergestellt werden, dass durch die
Planungsabsicht für die Lavagrube keine Einschränkungen der Betriebstätigkeiten
hervorgerufen werden (Bestandsschutz) und keine schädlichen Umwelteinwirkungen
aufgrund des einwirkenden Gewerbelärms im Plangebiet vorliegen. Hinsichtlich
der Sportanlage müssen ebenfalls Immissionsrichtwerte eingehalten werden.
Durch die Verwaltung wurden
zwischenzeitlich Honorarangebote für die schallschutztechnische Untersuchung angeforder,t
die sich wie folgt gliedern:
Bieter 1 (keine tatsächliche Schallpegelmessung vor
Ort) 5.634,65
€ brutto
Bieter 2 6.372,45 €
brutto
Bieter 3 11.250,00 €
brutto