Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 10

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Mittel sind im Haushalt 2022 berücksichtigt.

 

Die Vertagung wurde einstimmig beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 10.12.2021 hat der Ortsgemeinderat Walsdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Ober Michelpesch“ beschlossen. Das Verfahren soll im zweistufigen Regelverfahren nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Da der zu beplanende Bereich unmittelbar westlich an den Sportplatz sowie südlich an die Lavagrube der Fa. Stolz angrenzt, ist es unabdingbar eine Umweltprüfung durchzuführen. Weiter ist ein Schallschutz-, bzw. Lärmgutachten zu beauftragen. Der Bebauungsplan „In der Käf“ wurde seinerzeit ebenfalls im Regelverfahren aufgestellt und analog einem Lärmgutachten unterzogen. Es muss sichergestellt werden, dass durch die Planungsabsicht für die Lavagrube keine Einschränkungen der Betriebstätigkeiten hervorgerufen werden (Bestandsschutz) und keine schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund des einwirkenden Gewerbelärms im Plangebiet vorliegen. Hinsichtlich der Sportanlage müssen ebenfalls Immissionsrichtwerte eingehalten werden.

 

Durch die Verwaltung wurden zwischenzeitlich Honorarangebote für die schallschutztechnische Untersuchung angeforder,t die sich wie folgt gliedern:

 

 

Bieter 1 (keine tatsächliche Schallpegelmessung vor Ort)                 5.634,65 € brutto            

 

Bieter 2                                                                                                                 6.372,45 € brutto

 

Bieter 3                                                                                                                 11.250,00 € brutto