Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Vollmühle“ zurzeit noch nicht aufzuheben.


Sachverhalt:

 

Aufgrund der derzeit durchgeführten Flurbereinigung sowie der Neuausweisung von Bauflächen wurde die Ortsgemeinde auf den seit 1982 rechtskräftigen Bebauungsplan „Vollmühle“ hingewiesen, der nachstehend abgebildet ist.

 

Ein Bild, das Karte enthält.

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Dieser Bebauungsplan wurde damals mit der Intention aufgestellt, ein Ferienhausgebiet „in landschaftlich reizvoller Umgebung“ zu errichten. Es hatte sich jedoch kein Investor gefunden, diese Planung zu realisieren.

 

Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen dem Baugebiet Am Daasberg und dem Geeser Weg.

 

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Der Bebauungsplan wurde in den vergangenen Jahren zweimal im unmittelbaren Umfeld zum Mühlenweg geändert und erweitert. Die Ortsgemeinde Pelm beabsichtigt nun, den Ursprungsbebauungsplan mit Ausnahme der rechtskräftigen 2 Änderungen ersatzlos aufzuheben.

 

Der Änderungsbereich sind im nachstehenden Kartenauszug farblich umrandet.

 

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