Sitzung: 15.06.2022 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-3385/22/29-096
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den
Bebauungsplan „Vollmühle“ zurzeit noch nicht aufzuheben.
Sachverhalt:
Aufgrund der derzeit durchgeführten Flurbereinigung sowie
der Neuausweisung von Bauflächen wurde die Ortsgemeinde auf den seit 1982
rechtskräftigen Bebauungsplan „Vollmühle“ hingewiesen, der nachstehend
abgebildet ist.
Dieser Bebauungsplan wurde damals mit der Intention
aufgestellt, ein Ferienhausgebiet „in landschaftlich reizvoller Umgebung“ zu
errichten. Es hatte sich jedoch kein Investor gefunden, diese Planung zu realisieren.
Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen dem Baugebiet Am
Daasberg und dem Geeser Weg.
Der Bebauungsplan wurde in den vergangenen Jahren zweimal
im unmittelbaren Umfeld zum Mühlenweg geändert und erweitert. Die Ortsgemeinde
Pelm beabsichtigt nun, den Ursprungsbebauungsplan mit Ausnahme der rechtskräftigen
2 Änderungen ersatzlos aufzuheben.
Der Änderungsbereich sind im nachstehenden Kartenauszug
farblich umrandet.