Finanzielle
Auswirkungen:
Für
die Stadt Hillesheim entstehen keine Kosten.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die während der
Offenlage sowie während der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Die
Abwägungsvorschläge werden vollumfänglich übernommen und der Textteil sowie die
Begründung redaktionell ergänzt.
Der Stadtrat beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Mühlenpesch“ gem. § 10 BauGB als Satzung. Das
Plangebiet ist nachstehend abgegrenzt. Maßgebend ist die Darstellung in der
Planurkunde.
Die Verwaltung wird beauftragt nach
Ausfertigung der Planurkunde durch die Stadtbürgermeisterin, den Satzungsbeschluss
zu veröffentlichen.
Sachverhalt:
Die Stadt Hillesheim hat in seiner
Sitzung am 06.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Im Mühlenpesch“ nach § 12 BauGB gefasst. Hier möchte ein
Investor Ferienhäuser im rückwärtigen Bereich der bereits vorhandenen
Wohngebäude realisieren. Ein Vorhaben- und Erschließungsplan als Grundlage für
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt bisher nur in Form eines
Vorhabenplanes vor. Die Vorhabenträgerin verpflichtet bei der Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans, alle mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
anfallenden Kosten zu tragen. Ein entsprechender Durchführungsvertrag zwischen
der Stadt Hillesheim und der Vorhabenträgerin wurde am 03.05.2022 geschlossen.
Der Entwurf für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan hat in der Zeit vom 17.01.2022 bis 17.02.2022 gem. § 3 Abs. 1
BauGB frühzeitig im Rathaus der Verbandsgemeinde Gerolstein öffentlich
ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 frühzeitig zum Verfahren gehört. Die Bekanntmachung
hierüber erfolgte am 07.01.2022 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde
Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“.
In der Sitzung am 23.03.2022 hat
der Stadtrat die während der frühzeitigen Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zur Kenntnis genommen, abgewogen und in gleicher Sitzung die reguläre
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der aktualisierte Planentwurf
wurde sodann erneut in der Zeit vom 19.04.2022 bis 19.05.2022 zu jedermanns
Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegt.
Ort und Dauer der Auslegung wurden am 08.04.2022 mit dem Hinweis ortsüblich
bekanntgemacht, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig wurden die von der
Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 11.04.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind aus der beiliegenden Gegenüberstellung
ersichtlich.
Anlagen:
Die
entsprechenden Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind dem Gremieninfoportal
zu entnehmen.