Sitzung: 23.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 2-2817/21/07-030
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Densborn nimmt die in der heutigen Sitzung vorgestellte Planung
zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan „In den Feldern“ wie vorgestellt
zu ändern, jedoch nur für den nördlichen
Teil Flur 25 Nr. 112/3. Der südliche Teil bleibt unberührt. Der
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a im
vereinfachten Verfahren geändert. Der Bebauungsplan wird mit der entsprechenden
Anpassung als Entwurf beschlossen. Das
Büro ISU wird gebeten, die geänderte Fassung erneut dem Ortsbürgermeister und
den Beigeordneten zukommen zu lassen, um diese auf Richtigkeit zu überprüfen. Im
Anschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planung zu jedermanns Einsicht
öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher
Belange am Verfahren zu beteiligen.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Das
Ratsmitglied Lucas Hermans ist von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „In den Feldern“ der Ortsgemeinde Densborn sieht
für die Flurstücke Gemarkung Densborn, Flur 25, Flurstücke 97/1 und 97/2
Gewerbeflächen vor.
Der Inhaber dort ansässigen Gewerbebetriebes beabsichtigt auf dem Grundstück
Parz. 112/3 im nördlichen Bereich eine Pyrolyse-Anlage zu errichten. Eine
Pyrolyse-Anlage darf jedoch nur in einem Industriebgebiet errichtet und
betrieben werden, so dass hierzu der Bebauungsplan entsprechend zu ändern ist.
Der Inhaber beantragt sowohl für die Grundstücke des Firmensitzes Parz. 97/1
und 97/2 als auch für das im nördlichen Bereich gelegene Grundstück diese
Änderung.
Der Firmeninhaber hat hierzu das Büro I-S-U aus Bitburg mit der
Änderung des Bebauungsplanes beauftragt. Her Zimmermann, als Vertreter des
Büros, stellt die Planung sowie evtl. auftretende Schwierigkeiten während des
Verfahrens vor.
Der Rat erörtert insbesondere die Frage, welche Nachteile ich für
die Ortsgemeinde ergeben könnten, wenn die südlichen, bereits bebauten
Grundstücke, als Industriegebiet ausgewiesen werden. Hier könnte es
insbesondere in der Zukunft, sollte sich ein anderer Betrieb dort ansiedeln, zu
erhöhter Lärmbelästigung kommen.
Nach eigehender Diskussion möchte der Rat lediglich für das
Grundstück im nördlichen Bereich die Änderung des Bebauungsplanes beschließen.