Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Densborn nimmt die in der heutigen Sitzung vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan „In den Feldern“ wie vorgestellt zu ändern, jedoch nur für den nördlichen Teil Flur 25 Nr. 112/3. Der südliche Teil bleibt unberührt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a im vereinfachten Verfahren geändert. Der Bebauungsplan wird mit der entsprechenden Anpassung als Entwurf beschlossen. Das Büro ISU wird gebeten, die geänderte Fassung erneut dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten zukommen zu lassen, um diese auf Richtigkeit zu überprüfen. Im Anschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planung zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Das Ratsmitglied Lucas Hermans ist von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „In den Feldern“ der Ortsgemeinde Densborn sieht für die Flurstücke Gemarkung Densborn, Flur 25, Flurstücke 97/1 und 97/2 Gewerbeflächen vor.

 

Der Inhaber dort ansässigen Gewerbebetriebes beabsichtigt auf dem Grundstück Parz. 112/3 im nördlichen Bereich eine Pyrolyse-Anlage zu errichten. Eine Pyrolyse-Anlage darf jedoch nur in einem Industriebgebiet errichtet und betrieben werden, so dass hierzu der Bebauungsplan entsprechend zu ändern ist. Der Inhaber beantragt sowohl für die Grundstücke des Firmensitzes Parz. 97/1 und 97/2 als auch für das im nördlichen Bereich gelegene Grundstück diese Änderung.

 

Der Firmeninhaber hat hierzu das Büro I-S-U aus Bitburg mit der Änderung des Bebauungsplanes beauftragt. Her Zimmermann, als Vertreter des Büros, stellt die Planung sowie evtl. auftretende Schwierigkeiten während des Verfahrens vor.

 

Der Rat erörtert insbesondere die Frage, welche Nachteile ich für die Ortsgemeinde ergeben könnten, wenn die südlichen, bereits bebauten Grundstücke, als Industriegebiet ausgewiesen werden. Hier könnte es insbesondere in der Zukunft, sollte sich ein anderer Betrieb dort ansiedeln, zu erhöhter Lärmbelästigung kommen.

 

Nach eigehender Diskussion möchte der Rat lediglich für das Grundstück im nördlichen Bereich die Änderung des Bebauungsplanes beschließen.