Sitzung: 23.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2-2810/21/27-043
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von
den während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der
Vorsitzende erläutert die einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag
hierzu.
Aufgrund der Einwände der
Kreisverwaltung Vulkaneifel wurde nach einem gemeinsamen Ortstermin zwischen
Kreisverwaltung, Orts- und Verbandsgemeinde ein Konsens gefunden, wonach die
Flächen als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Gartenland“
ausgewiesen werden sollen. Auf diesen Flächen sollen sodann Nebenanlagen von
max. 50 m³ umbauter Raum zugelassen. Der geplante Gehölzstreifen wird von 3 m
auf 5 m verbreitert.
Da die Grundzüge der Planung berührt
werden, ist eine erneute Offenlage erforderlich.
Die Verwaltung wird daher beauftragt,
den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
erneut öffentlich auszulegen und die von der Planänderung berührten Träger
öffentlicher Belange bzw. Behörden
erneut zu beteiligen. In der erneuten Bekanntmachung bzw. Beteiligung wird
darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen abgegeben werden können.
Sonderinteresse
im Sinne des § 22 GemO liegt nicht vor.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich
hatte in seiner Sitzung am 21.11.2019 die Änderung der Abgrenzungs-,
Abrundungs- und Erweiterungssatzung in der Ortslage Stroheich, Im Bereich „Zur
Schirp“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der vom Büros ISU, Bitburg,
erstellte Entwurf der Ergänzungssatzung nebst Begründung wurde in der Sitzung
am 04.03.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß §
3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planentwurf mit Begründung hat
in der Zeit vom 22.03.2021 bis 22.04.2021 zu jedermanns Einsicht während der
Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der
Auslegung wurden am 12.03.2021 mit dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben müssen.
Gleichzeitig sind die von der
Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 18.03.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert worden.
Die jeweiligen Stellungnahmen sind
in der als Anlage beigefügten Übersicht ersichtlich.