Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt den Erwerb der Bauerwartungslandflächen zum Kaufpreis in Höhe von 8,75 € / m² für die nachfolgend näher aufgeführten Grundstücke:

 

·         Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Parz.-Nr.: 13 mit einer Grundstücksgröße von 8.060 m²

(Eigentümer: Schneider Günter Jakob)

 

·         Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Parz.-Nr.: 14 mit einer Grundstücksgröße von 5.400 m²

(Eigentümer: Großmann Michael)

 

Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers wird bevollmächtigt, den Grunderwerb zu tätigen und die notarielle Beurkundung über die Verbandsgemeinde abzuwickeln.


Sachverhalt:

 

Im Zuge der Ausweisung eines neuen Baugebietes für den Bereich „Auf den Aachen“ ist der Erwerb von Bauerwartungslandflächen erforderlich.

 

Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers hat im Vorfeld bereits mit den beiden Grundstückseigentümern

 

·         Günter Jakob Schneider

Grünlandfläche Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Parz.-Nr.: 13 (Größe: 8.060 m²)

 

·         Michael Großmann

Grünlandfläche Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Parz.-Nr.: 14 (Größe: 5.400 m²)

 

Grunderwerbsverhandlungen geführt:

 

Hierbei konnte Einigkeit über den Erwerb der beiden vorbezeichneten Grundstücke erzielt werden.

 

Die Grundstückseigentümer sind bereit, ihre Grundstücke zu einem Kaufpreis in Höhe von 8,75 € / m² an die Ortsgemeinde Feusdorf zu veräußern.