Sitzung: 09.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-2759/21/11-175
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den
Erwerb der Bauerwartungslandflächen zum Kaufpreis in Höhe von 8,75 € / m² für
die nachfolgend näher aufgeführten Grundstücke:
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Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Parz.-Nr.: 13 mit
einer Grundstücksgröße von 8.060 m²
(Eigentümer:
Schneider Günter Jakob)
·
Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Parz.-Nr.: 14 mit
einer Grundstücksgröße von 5.400 m²
(Eigentümer:
Großmann Michael)
Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers
wird bevollmächtigt, den Grunderwerb zu tätigen und die notarielle Beurkundung
über die Verbandsgemeinde abzuwickeln.
Sachverhalt:
Im Zuge der Ausweisung eines neuen
Baugebietes für den Bereich „Auf den Aachen“ ist der Erwerb von
Bauerwartungslandflächen erforderlich.
Ortsbürgermeister Franz-Josef
Hilgers hat im Vorfeld bereits mit den beiden Grundstückseigentümern
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Günter
Jakob Schneider
Grünlandfläche Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Parz.-Nr.: 13 (Größe:
8.060 m²)
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Michael
Großmann
Grünlandfläche Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Parz.-Nr.: 14 (Größe:
5.400 m²)
Grunderwerbsverhandlungen geführt:
Hierbei konnte Einigkeit über den
Erwerb der beiden vorbezeichneten Grundstücke erzielt werden.
Die Grundstückseigentümer sind
bereit, ihre Grundstücke zu einem Kaufpreis in Höhe von 8,75 € / m² an die
Ortsgemeinde Feusdorf zu veräußern.