Sitzung: 09.12.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1-3211/20/12-209
Beschluss:
In Kenntnis der Beschlussempfehlung
der Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat die Haushaltssatzung
nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes mit folgenden Änderungen:
·
50.000,00 EUR für den Wohnmobilstellplatz;
·
5.000,00 EUR für die Nahwärmenetz-Studie.
Sachverhalt:
Nach § 32 Absatz 2 Gemeindeordnung
obliegt dem Stadtrat die Beratung und Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst
Haushaltsplan hat in der Zeit vom 20.11.2020 bis zum Tag der Beschlussfassung (09.12.2020)
zur Einsichtnahme für die Einwohnerinnen und Einwohner offengelegen.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme
und die Möglichkeit Vorschläge zum Haushalt 2021 vorzubringen, wurde durch öffentliche
Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 20.11.2020
hingewiesen.
Seitens der Einwohnerinnen und
Einwohner sind keine Vorschläge zum Haushalt 2021 vorgebracht worden.
Seitens
der Verwaltung wird der Haushalt mit seinen wichtigsten Merkmalen mittels
Präsentation vorgestellt und erläutert.
Dieser
stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
a)
Ergebnishaushalt
Bei
Erträgen von 14.461.060 € und Aufwendungen von 17.408.000 € wird ein
Jahresfehlbetrag von 2.946.940 € erwartet.
Der
Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
b)
Finanzhaushalt
Bei
ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 13.656.540 € und ordentlichen
Auszahlungen in Höhe von 16.286.400 € wird ein negativer Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit von 2.629.860 € erwartet.
Die
Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen 591.600
€.
Mit
dem negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.629.860 € ist die
Finanzierung dieser Tilgungen nicht gewährleistet, sodass der
Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.
c)
Investitionen und Investitionskreditaufnahme
Eingeplant
sind insgesamt 24 Investitionen im Volumen von 849.400 €, die eine
Kreditermächtigung von 196.250 € erfordern.
Zudem
ist die Kreditermächtigung für Investitionsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2019 teilweise
erneut im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzt und zwar in Höhe von 886.195 €.
Dies
ist erforderlich, da die Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2019 am
31.12.2020 endet und ansonsten die noch nicht vollzogenen Investitionsmaßnahmen
nicht mehr finanziert wären.
d)
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten aus Investitionskreditaufnahmen betragen zum 01.01.2021 7.410.432,36
€.
Unter
Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung und der geplanten Kreditermächtigung
werden diese Verbindlichkeiten zum 31.12.2021 voraussichtlich 7.015.082,36 €
betragen.
Unter
Berücksichtigung der noch nicht bzw. nicht abschließend in Anspruch genommenen
Kreditermächtigungen der Jahre 2018 bis 2020 könnten sich diese
Verbindlichkeiten auf insgesamt 9.687.409,36 € hin entwickeln.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse
betragen zum 01.01.2021 voraussichtlich 7.915.662,00 € und werden sich
voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres auf 10.629.868,27 € stellen.
e)
Steuersätze
Eine Anhebung der Steuersätze ist nicht vorgesehen.
f)
Beschlussempfehlung des Haupt- u. Finanzausschusses vom 18.11.2020
Die Inhalte der Beschlussempfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses sind im vorgelegten Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.
Haushaltssachbearbeiter Richard Bell beantwortet die
beiden von Ratsmitglied Evi Linnerth per E-Mail gestellten Fragen zum Thema
Haushalt:
1.
Ab wann
stehen die Haushaltsmittel zur Verfügung?
Im
Anschluss an die Genehmigung des Haushaltsplanes durch den Stadtrat, folgt das
Genehmigungsverfahren durch die Kreisverwaltung. Herr Bell vermutet, dass das
Haushaltsgenehmigungsschreiben spätestens Mitte Februar vorliegen wird. Danach
erfolgt die Öffentliche Bekanntmachung und ab diesem Zeitpunkt tritt die
Satzung rückwirkend in Kraft.
2.
Wie lange
stehen die Haushaltsmittel zur Verfügung?
Grundsätzlich
stehen die Mittel für ein Haushaltsjahr zur Verfügung und verfallen nach Ablauf
dieses Haushaltsjahres. Eine Ausnahme setzt § 17 der
Gemeindehaushaltsverordnung fest. Dieser Paragraph ermöglicht die Übertragung
von Haushaltsmitteln unter der Voraussetzung, dass ein Beschluss des Stadtrates
darüber vorliegt. Dabei ist zu unterschieden. Handelt es sich um eine
Investition, so ist die Übertragung kraft Gesetztes gegeben. Sofern die
geplante Investition innerhalb von drei Jahren nicht umgesetzt ist, entfällt
die Haushaltsermächtigung. Bei konsumtiven Ermächtigungen kann die Übertragung
ebenfalls erfolgen und zwar begrenzt bis zum 31.12. des Folgejahres. Weiterhin
setzt dies grundsätzlich einen ausgeglichenen Haushalt voraus. Im Falle eines
unausgeglichenen Haushaltes kann die Übertragung in „angemessener Höhe“
erfolgen. Da die Stadt Gerolstein über einen unausgeglichenen Haushalt verfügt,
kann stets ein angemessener Betrag übertragen werden. Weiterhin muss ein
konkreter Anlass für die Übertragung bestehen, z.B. eine begonnene
Unterhaltungsmaßnahme kann, aus welchen Gründen auch immer, nicht im
Haushaltsjahr beendet werden, sondern erst im nächsten Haushaltsjahr.
Grundsätzlich sollte bei einem unausgeglichenen Haushalt zurückhaltend mit der
Übertragung von Haushaltsermächtigungen umgegangen werden, denn sie belasten
den Haushalt des Folgejahres und Übertragungen tragen stets nicht zur
Haushaltsklarheit bei.
Wohnmobilstellplatz:
Die Ratsmitglieder Hans-Hermann Grewe und Frank Kerner
erläutern anhand einer Präsentation die vorgestellten Änderungen im Hinblick
auf den Wohnmobilstellplatz. Der Einstellung von 50.000,00 EUR im Haushalt
zugunsten des Wohnmobilstellplatzes wird einstimmig bei einer Enthaltung
zugestimmt.
Nahwärmenetz-Studie:
Der Einstellung von 5.000,00 EUR für die Studie einer
Energieagentur in den Haushalt wird einstimmig zugestimmt.
Wiederkehrende Beiträge:
Bezüglich der von den Bürgern zu zahlenden
wiederkehrenden Beiträge von 25-30 ct. / m² ist zu beachten, dass kein
Beschluss gefasst wurde, sondern lediglich eine Empfehlung ausgesprochen wurde.