Beschluss:

 

In Kenntnis der Beschlussempfehlung der Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfes mit folgenden Änderungen:

 

·         50.000,00 EUR für den Wohnmobilstellplatz;

·         5.000,00 EUR für die Nahwärmenetz-Studie.


Sachverhalt:

 

Nach § 32 Absatz 2 Gemeindeordnung obliegt dem Stadtrat die Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan hat in der Zeit vom 20.11.2020 bis zum Tag der Beschlussfassung (09.12.2020) zur Einsichtnahme für die Einwohnerinnen und Einwohner offengelegen.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme und die Möglichkeit Vorschläge zum Haushalt 2021 vorzubringen, wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 20.11.2020 hingewiesen.

 

Seitens der Einwohnerinnen und Einwohner sind keine Vorschläge zum Haushalt 2021 vorgebracht worden.

 

Seitens der Verwaltung wird der Haushalt mit seinen wichtigsten Merkmalen mittels Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Dieser stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

a) Ergebnishaushalt

Bei Erträgen von 14.461.060 € und Aufwendungen von 17.408.000 € wird ein Jahresfehlbetrag von 2.946.940 € erwartet.

 

Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

b) Finanzhaushalt

Bei ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 13.656.540 € und ordentlichen Auszahlungen in Höhe von 16.286.400 € wird ein negativer Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.629.860 € erwartet.

 

Die Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen 591.600 €.

Mit dem negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.629.860 € ist die Finanzierung dieser Tilgungen nicht gewährleistet, sodass der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.

 

c) Investitionen und Investitionskreditaufnahme

Eingeplant sind insgesamt 24 Investitionen im Volumen von 849.400 €, die eine Kreditermächtigung von 196.250 € erfordern.

Zudem ist die Kreditermächtigung für Investitionsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2019 teilweise erneut im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzt und zwar in Höhe von 886.195 €.

Dies ist erforderlich, da die Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2019 am 31.12.2020 endet und ansonsten die noch nicht vollzogenen Investitionsmaßnahmen nicht mehr finanziert wären.

 

d) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Investitionskreditaufnahmen betragen zum 01.01.2021 7.410.432,36 €.

Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung und der geplanten Kreditermächtigung werden diese Verbindlichkeiten zum 31.12.2021 voraussichtlich 7.015.082,36 € betragen.

Unter Berücksichtigung der noch nicht bzw. nicht abschließend in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Jahre 2018 bis 2020 könnten sich diese Verbindlichkeiten auf insgesamt 9.687.409,36 € hin entwickeln.

 

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse betragen zum 01.01.2021 voraussichtlich 7.915.662,00 € und werden sich voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres auf 10.629.868,27 € stellen.

 

e) Steuersätze

Eine Anhebung der Steuersätze ist nicht vorgesehen.

 

f) Beschlussempfehlung des Haupt- u. Finanzausschusses vom 18.11.2020

Die Inhalte der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sind im vorgelegten Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.

 

 

Haushaltssachbearbeiter Richard Bell beantwortet die beiden von Ratsmitglied Evi Linnerth per E-Mail gestellten Fragen zum Thema Haushalt:

 

1.       Ab wann stehen die Haushaltsmittel zur Verfügung?

Im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltsplanes durch den Stadtrat, folgt das Genehmigungsverfahren durch die Kreisverwaltung. Herr Bell vermutet, dass das Haushaltsgenehmigungsschreiben spätestens Mitte Februar vorliegen wird. Danach erfolgt die Öffentliche Bekanntmachung und ab diesem Zeitpunkt tritt die Satzung rückwirkend in Kraft.

 

2.       Wie lange stehen die Haushaltsmittel zur Verfügung?

Grundsätzlich stehen die Mittel für ein Haushaltsjahr zur Verfügung und verfallen nach Ablauf dieses Haushaltsjahres. Eine Ausnahme setzt § 17 der Gemeindehaushaltsverordnung fest. Dieser Paragraph ermöglicht die Übertragung von Haushaltsmitteln unter der Voraussetzung, dass ein Beschluss des Stadtrates darüber vorliegt. Dabei ist zu unterschieden. Handelt es sich um eine Investition, so ist die Übertragung kraft Gesetztes gegeben. Sofern die geplante Investition innerhalb von drei Jahren nicht umgesetzt ist, entfällt die Haushaltsermächtigung. Bei konsumtiven Ermächtigungen kann die Übertragung ebenfalls erfolgen und zwar begrenzt bis zum 31.12. des Folgejahres. Weiterhin setzt dies grundsätzlich einen ausgeglichenen Haushalt voraus. Im Falle eines unausgeglichenen Haushaltes kann die Übertragung in „angemessener Höhe“ erfolgen. Da die Stadt Gerolstein über einen unausgeglichenen Haushalt verfügt, kann stets ein angemessener Betrag übertragen werden. Weiterhin muss ein konkreter Anlass für die Übertragung bestehen, z.B. eine begonnene Unterhaltungsmaßnahme kann, aus welchen Gründen auch immer, nicht im Haushaltsjahr beendet werden, sondern erst im nächsten Haushaltsjahr. Grundsätzlich sollte bei einem unausgeglichenen Haushalt zurückhaltend mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen umgegangen werden, denn sie belasten den Haushalt des Folgejahres und Übertragungen tragen stets nicht zur Haushaltsklarheit bei.

 

Wohnmobilstellplatz:

 

Die Ratsmitglieder Hans-Hermann Grewe und Frank Kerner erläutern anhand einer Präsentation die vorgestellten Änderungen im Hinblick auf den Wohnmobilstellplatz. Der Einstellung von 50.000,00 EUR im Haushalt zugunsten des Wohnmobilstellplatzes wird einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt.

 

Nahwärmenetz-Studie:

 

Der Einstellung von 5.000,00 EUR für die Studie einer Energieagentur in den Haushalt wird einstimmig zugestimmt.

 

Wiederkehrende Beiträge:

 

Bezüglich der von den Bürgern zu zahlenden wiederkehrenden Beiträge von 25-30 ct. / m² ist zu beachten, dass kein Beschluss gefasst wurde, sondern lediglich eine Empfehlung ausgesprochen wurde.