Sitzung: 26.11.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-2577/20/14-233
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat wurde darüber
informiert, dass während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht
wurden, die zu einer Änderung der Planung führen.
Die vorgebrachten Hinweise werden zur
Kenntnis genommen und in die Planung aufgenommen.
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß §
10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Kronenburger
See“, bestehend auf Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die
Begründung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen
sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben,
über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat
in seiner Sitzung am 03.09.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Campingplatz
Kronenburger See“ erneut zu ändern.
Dieser Beschluss wurde am 11.09.2020 öffentlich bekanntgemacht.
Das Plangebiet ist aus dem nachfolgenden
Ausschnitt aus der Flurkarte ersichtlich:
Durch die 4. Änderung des
Bebauungsplanes soll zusätzlich zu dem bereits bestehenden Sanitärgebäude im
östlichen Abschnitt des Areals nun ein weiteres Sanitärgebäude westlich des
Zentralgebäudes entstehen.
Der Bebauungsplan wurde am
03.09.2020 als Entwurfsfassung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, sodass von einer
Umweltprüfung abgesehen werden kann.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
erfolgte durch Offenlage der Planunterlagen in der Zeit vom 21.09.2020 bis
21.10.2020 im Rathaus Gerolstein. Diese Offenlage wurde am 11.09.2020
öffentlich bekanntgemacht.
Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 14.09.2020 über das Aufstellungsverfahren informiert
und um Abgabe eventueller Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist bis zum
21.10.2020 gebeten.
Folgende Stellen haben mitgeteilt,
dass keine Einwände gegen die Planung bestehen:
Westnetz GmbH, Gemeinden Dahlem und Hellenthal, Telekom, SGD
Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Vermessungs- und Katasteramt.
Folgende Stellen trugen keine
grundsätzlichen Anregungen und Bedenken gegen die Planung vor, gaben jedoch
Hinweis:
Ø
SGD Nord, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz:
„Die
Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist mit dem
Abwasserpflichtigen abzustimmen.
Ø
Kreisverwaltung Vulkaneifel in
Daun:
„Auf der
Planurkunde sollte der Geltungsbereich SO 3 Camping um den Zusatz
Sanitärgebäude näher spezifiziert werden.