Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht wurden, die zu einer Änderung der Planung führen.

Die vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Planung aufgenommen.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Kronenburger See“, bestehend auf Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Campingplatz Kronenburger See“ erneut zu ändern.  Dieser Beschluss wurde am 11.09.2020 öffentlich bekanntgemacht.

 

Das Plangebiet ist aus dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Flurkarte ersichtlich:

 

 

Durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes soll zusätzlich zu dem bereits bestehenden Sanitärgebäude im östlichen Abschnitt des Areals nun ein weiteres Sanitärgebäude westlich des Zentralgebäudes entstehen. 

 

Der Bebauungsplan wurde am 03.09.2020 als Entwurfsfassung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, sodass von einer Umweltprüfung abgesehen werden kann.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Offenlage der Planunterlagen in der Zeit vom 21.09.2020 bis 21.10.2020 im Rathaus Gerolstein. Diese Offenlage wurde am 11.09.2020 öffentlich bekanntgemacht.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.09.2020 über das Aufstellungsverfahren informiert und um Abgabe eventueller Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 21.10.2020 gebeten.

Folgende Stellen haben mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen:  Westnetz GmbH, Gemeinden Dahlem und Hellenthal, Telekom, SGD Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Vermessungs- und Katasteramt.

Folgende Stellen trugen keine grundsätzlichen Anregungen und Bedenken gegen die Planung vor, gaben jedoch Hinweis:

Ø  SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz:

„Die Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist mit dem Abwasserpflichtigen abzustimmen.

Ø  Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun:

„Auf der Planurkunde sollte der Geltungsbereich SO 3 Camping um den Zusatz Sanitärgebäude näher spezifiziert werden.