Sitzung: 14.12.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2568/20/05-224
Beschluss:
Nach eingehender Beratung billigt der
Ortsgemeinderat die – unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung
aufgeführten Änderungen - vorgelegen und erläuterten Entwurfsunterlagen des
Bebauungsplanes „Im Brühl“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Offenlage nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Behördenbeteiligung
nach § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Birgel hatte
in seiner Sitzung am 30.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Brühl“
beschlossen.
Um der erhöhten Nachfrage nach
Baugrundstücken nachzukommen, beabsichtigt die Ortsgemeinde nun die Ausweisung
eines neuen Wohngebietes im südlichen Bereich der Ortslage Birgel. Die
Erschließung des Baugebietes soll durch einen privaten Investor erfolgen.
Zwischenzeitlich hat das
beauftragte Planungsbüro Böffgen, Reutlingen einen Planentwurf nebst Begründung
erarbeitet, welcher dem Rat in seiner heutigen Sitzung durch die Verwaltung
vorgestellt und zur Beratung vorgelegt wurde.
Siehe nachstehender Auszug aus der Planurkunde:
Der Bebauungsplan entspricht nicht
dem Flächennutzungsplan der ehemaligen VG Obere Kyll und kann somit nicht aus
diesem entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird daher im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB) geändert.
Das bisher in anderen Bereichen
der Ortslage ausgewiesene Bauerwartungsland („Auf der Lötsch“ und „Im Käulchen)
soll im künftigen Flächennutzungsplan nicht weiter als solches berücksichtigt
werden.
Folgende Änderungen werden
besprochen:
·
Das westliche und das südliche
Baufenster solle auf eine einheitliche Tiefe von 25 m vergrößert werden.
·
Das im Bebauungsplan vorgesehene
Versickerungsbecken ist mit einem breitflächigen Überlauf in angrenzende
Flächen zu versehen. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für die
Versickerung von Niederschlagwasser in das Grundwasser nach den Vorschriften
des Gesetztes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) und
des Wassergesetztes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetztes – LWG)
zu beantragen.
·
Das nordwestliche Baufenster
sollte – wie das auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgesehen – mit einem
Grenzabstand von 3 Meter zum Wirtschaftsweg vergrößert werden.
·
Die private Maßnahmefläche im
Süden des Plangebietes ist mit 12 m sehr breit bemessen und soll auf 8 m
verringert werden.
·
Die private Maßnahmefläche im
Westen des Plangebiets soll ebenfalls von 10 auf 6 m verringert werden.
Textfestsetzungen:
·
Unter A.2 – Landes- und
Regionalplanung – ist der letzte Satz im 3. Absatz (Hinweis auf
Wasserschutzgebiet) zu streichen, da dies die alte Festsetzung betrifft. Die Festsetzungen
des Wasserschutzgebiets wurden verändert.
·
Unter B 2.2 (Hinweise) –
Dachgestaltung – werden unglasierte Dachziegel empfohlen. Es sollen aber auch
glasierte Dachziegel zugelassen werden.