Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat mit Schreiben vom 12.02.2020 zur Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 Stellung genommen und erforderliche Genehmigungen erteilt, eine Beanstandung vorgenommen, Bedenken wegen Rechtsverletzung kundgetan und die Genehmigung der Investitionskredite für alle investiven Vorhaben nur unter der Bedingung erteilt, dass die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ausschließlich zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zum v. g. Schreiben, in der auf die Beanstandung, die geltend gemachten Bedenken wegen Rechtsverletzung und die Kreditgenehmigung sowie die übrigen wesentlichen Ausführungen eingegangen wird, ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Zudem sind als Anlage beigefügt:

1. unser Antwortschreiben an die Kommunalaufsicht vom 30.04.2020 zum Genehmigungsschreiben vom 12.02.2020,

2. unsere Stellungnahme an die Kommunalaufsicht zur geltend gemachten Rechtsverletzung vom 30.03.2020,

3. das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom 21.04.2020 zu unserer Stellungnahme vom 30.03.2020,

4. das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom 30.07.2020 zu unserem Schreiben vom 30.04.2020.

 

Nach diesem Schriftverkehr sind noch zwei Punkte offen:

 

„Beschäftigungsverhältnisse der Sekretärinnen der Stadtbürgermeistern Hillesheim und des Stadtbürgermeisters Gerolstein“ bei der Verbandsgemeinde Gerolstein

In einem Gespräch mit dem Leiter der Kommunalaufsicht wurde am 16.09. vereinbart, dass die Beanstandung für das laufende Jahr als „erledigt“ angesehen wird. Ab dem Jahr 2021 besteht die Kommunalaufsicht darauf, dass die beiden Städte Gerolstein und Hillesheim die Personalkosten der beiden Mitarbeiterinnen zumindest anteilig übernehmen.

 

Die Verwaltung wird Gespräche mit der Stadtbürgermeisterin Hillesheim und dem Stadtbürgermeister Gerolstein führen, um die Kostenbeteiligung einvernehmlich zu regeln. Der konkrete Umfang der Kostenerstattung beider Städte an die Verbandsgemeinde muss im nächsten Schritt mit der Kommunalaufsicht besprochen werden. Über das Ergebnis wird der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Beratung zum Haushaltsplan 2021 informiert.

 

Die Kommunalaufsicht hat deutlich gemacht, dass unabhängig von einer Regelung zu den aktuellen Personalkosten, die derzeit von beiden Städten gewünschten Aufstockungen der jeweiligen Arbeitszeiten ausschließlich zu Lasten der Städte gehen müssen.

 

„Touristik GmbH Gerolsteiner Land“

Die Kommunalaufsicht vertritt die Auffassung, dass die Eingliederung der Tourismusorganisationen Hillesheim und Obere Kyll in die Touristik GmbH ein Fall der Anzeigepflicht nach § 92, Abs. 2, Nr. 1, 4 Gemeindeordnung ist.

 

Die von der Kommunalaufsicht angeforderten Unterlagen der Touristik GmbH wurden im August 2020 vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat diese Unterlagen noch nicht vollständig gesichtet und ausgewertet.

 

In einem Gespräch mit dem Leiter der Kommunalaufsicht wurde am 16.09. vereinbart, dass die abschließende Auswertung zunächst abgewartet und anschließend weitere Gespräche geführt werden.