Sitzung: 01.10.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1-3056/20/01-434
Sachverhalt:
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat
mit Schreiben vom 12.02.2020 zur Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 Stellung genommen und erforderliche Genehmigungen erteilt,
eine Beanstandung vorgenommen, Bedenken wegen Rechtsverletzung kundgetan und
die Genehmigung der Investitionskredite für alle investiven Vorhaben nur unter
der Bedingung erteilt, dass die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
ausschließlich zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV
zu § 103 GemO verwendet werden. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Die Stellungnahme der Verwaltung zum v. g. Schreiben, in
der auf die Beanstandung, die geltend gemachten Bedenken wegen Rechtsverletzung
und die Kreditgenehmigung sowie die übrigen wesentlichen Ausführungen
eingegangen wird, ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Zudem sind als Anlage beigefügt:
1. unser Antwortschreiben an die Kommunalaufsicht vom
30.04.2020 zum Genehmigungsschreiben vom 12.02.2020,
2. unsere Stellungnahme an die Kommunalaufsicht zur
geltend gemachten Rechtsverletzung vom 30.03.2020,
3. das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom
21.04.2020 zu unserer Stellungnahme vom 30.03.2020,
4. das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom 30.07.2020
zu unserem Schreiben vom 30.04.2020.
Nach diesem Schriftverkehr sind noch zwei Punkte offen:
„Beschäftigungsverhältnisse
der Sekretärinnen der Stadtbürgermeistern Hillesheim und des
Stadtbürgermeisters Gerolstein“ bei der Verbandsgemeinde Gerolstein
In einem Gespräch mit dem Leiter der Kommunalaufsicht wurde
am 16.09. vereinbart, dass die Beanstandung für das laufende Jahr als
„erledigt“ angesehen wird. Ab dem Jahr 2021 besteht die Kommunalaufsicht
darauf, dass die beiden Städte Gerolstein und Hillesheim die Personalkosten der
beiden Mitarbeiterinnen zumindest anteilig übernehmen.
Die Verwaltung wird Gespräche mit der
Stadtbürgermeisterin Hillesheim und dem Stadtbürgermeister Gerolstein führen,
um die Kostenbeteiligung einvernehmlich zu regeln. Der konkrete Umfang der
Kostenerstattung beider Städte an die Verbandsgemeinde muss im nächsten Schritt
mit der Kommunalaufsicht besprochen werden. Über das Ergebnis wird der Haupt-
und Finanzausschuss im Rahmen der Beratung zum Haushaltsplan 2021 informiert.
Die Kommunalaufsicht hat deutlich gemacht, dass
unabhängig von einer Regelung zu den aktuellen Personalkosten, die derzeit von
beiden Städten gewünschten Aufstockungen der jeweiligen Arbeitszeiten
ausschließlich zu Lasten der Städte gehen müssen.
„Touristik
GmbH Gerolsteiner Land“
Die Kommunalaufsicht vertritt die Auffassung, dass die Eingliederung
der Tourismusorganisationen Hillesheim und Obere Kyll in die Touristik GmbH ein
Fall der Anzeigepflicht nach § 92, Abs. 2, Nr. 1, 4 Gemeindeordnung ist.
Die von der Kommunalaufsicht angeforderten Unterlagen der
Touristik GmbH wurden im August 2020 vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat diese
Unterlagen noch nicht vollständig gesichtet und ausgewertet.
In einem Gespräch mit dem Leiter der Kommunalaufsicht wurde
am 16.09. vereinbart, dass die abschließende Auswertung zunächst abgewartet und
anschließend weitere Gespräche geführt werden.