Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit des Grundstückes in der Gemarkung Niederbettingen, Flur 3, Parzelle 21 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Stadt Hillesheim liegt eine Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit eines Grundstückes, beabsichtigt ist ein Wohngebäude, auf der Gemarkung Niederbettingen, Flur 3, Parzelle 21 vor.

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen, jedoch liegt es außerhalb der Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung der Stadt Hillesheim, Stadtteil Niederbettingen und somit im Außenbereich.