Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der vorliegenden Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Hillesheim, Flur 8, Parzelle 302, mit Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung für eine Drempelhöhe von 2,03 m wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Stadt Hillesheim liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage für die Gemarkung Hillesheim, Flur 8, Parzelle 302 vor. Die Bauvoranfrage beinhaltet einen Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung der Textfestsetzung des Bebauungsplanes „Vor Kringsgarten“ und Aufhebung Bebauungsplan „In Buch“ in Bezug auf die unter Punkt 8 festgelegte Drempelhöhe von 1,10 m. Beabsichtigt ist eine Drempelhöhe von 2,03 m, wobei die Traufhöhe eingehalten wird.

 

Für die Bauvoranfrage ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständig.