Sitzung: 09.09.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2-2480/20/15-140
Beschluss:
Der vorliegenden Bauvoranfrage zum
Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Hillesheim, Flur 8,
Parzelle 302, mit Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung für eine
Drempelhöhe von 2,03 m wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Der Stadt Hillesheim liegt eine
Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage für die Gemarkung
Hillesheim, Flur 8, Parzelle 302 vor. Die Bauvoranfrage beinhaltet einen Antrag
auf bauordnungsrechtliche Abweichung der Textfestsetzung des Bebauungsplanes
„Vor Kringsgarten“ und Aufhebung Bebauungsplan „In Buch“ in Bezug auf die unter
Punkt 8 festgelegte Drempelhöhe von 1,10 m. Beabsichtigt ist eine Drempelhöhe
von 2,03 m, wobei die Traufhöhe eingehalten wird.
Für die Bauvoranfrage ist die
Kreisverwaltung Vulkaneifel zuständig.