Sitzung: 01.09.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-2454/20/39-052
Beschluss:
Nach
eingehender Beratung kommt der Bauausschuss zu dem Ergebnis, dass er sich außer
Lage sieht, zum jetzigen Zeitpunkt eine Beschlussempfehlung an den
Ortsgemeinderat auszusprechen. Somit obliegt die abschließende Beschlussfassung
dem Ortsgemeinderat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschlussempfehlung
zur Beschlussfassung als Satzung gem. § 10 BauGB
Da der Bauausschuss aufgrund der vorangegangenen Beratung keinen Beschlussvorschlag an den Ortsgemeinderat ausgesprochen hat, erübrigt sich eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses hinsichtlich der abschließenden Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung.
Sachverhalt:
Verwaltungsfachwirt
Manfred Widua sowie die Vorsitzende erläutern den Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 26.02.2019 den
Einleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Waldstraße (Krucheler V)“ beschlossen. Weiterhin hatte der
Ortsgemeinderat beschlossen, die Bebauungsplanänderung auf der gesetzlichen
Grundlage von § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchzuführen.
Hiernach
hatte der Ortsgemeinderat von Wiesbaum in selbiger Sitzung den 1.
Be-bauungsplanänderungsentwurf für die Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der
Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB gebilligt. In gleicher Sitzung
hatte der Ortsgemeinderat weiterhin beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiterhin hatte der Ortsgemeinderat
festgelegt, dass gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung auch eine Anhörung
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt.
Der Entwurf
der 1. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 01. Juli 2019 bis
einschließlich 02. August 2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der
Verbandsgemeindeverwaltung in Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung
hierüber erfolgte am 21. Juni 2019 in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde
Gerolstein aktuell“. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13. Juni 2019
angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Nach dieser ausführlichen Erläuterung
des Sachverhaltes erfolgt die eigentliche Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt.
Vor Eintritt in diese Beratung werden
nunmehr die Ratsmitglieder Florian Ehlen, Karl-Heinz Ehlen und Thorsten Jakoby
gem. § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt gem. § 22 GemO ausgeschlossen.
Innerhalb der nicht ausgeschlossenen
Ratsmitglieder einschl. der Vorsitzenden entwickelt sich eine ausführliche Diskussion
über die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass der
Bebauungsplanentwurf vor der Kommunalwahl im Juni 2020 von dem damaligen Rat
beschlossen worden ist. In der am 22.07.2020 stattgefundenen konstituierenden
Ortsgemeinderatssitzung wurde unter TOP 11 im öffentlichen Sitzungsteil aus dem
neu gewählten Gemeinderat darauf hingewiesen, dass der ausliegende
Bebauungsplanentwurf „Auf dem Kruchler V“ nicht unbedingt der Auffassung des
Gemeinderates entspricht, z. B. bezüglich Höhenfestsetzung, der Farbe der
Dacheindeckung sowie zu Anpflanzungen entlang der Straße.
Von
Verwaltungsfachwirt Manfred Widua wird darauf hingewiesen, dass entsprechend
der Verwaltungsvorlage vom Bauausschuss Beschlussempfehlungen mit den einzelnen
Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage) an den Ortsgemeinderat ausgesprochen werden
sollte. Weiterhin sah die Beschlussvorlage vor, dass vom Bauausschuss die
Beschlussempfehlung ausgesprochen werden sollte, den Bebauungsplan als Satzung
zu beschließen. Damit hätte das Änderungsverfahren zum Abschluss gebracht
werden können. Soweit der Ortsgemeinderat erneut in eine inhaltliche Diskussion
über den Bebauungsplanentwurf einsteigen sollte und einen neuen – und somit
abgeänderten – Bebauungsplanentwurf beschließen würde, hätte dies eine Änderung
des Bebauungsplanes zur Folge. Die sich aus den Abänderungsbeschlüssen des
Ortsgemeinderates ergebenen Planänderungen hätte eine erneute Offenlage zur
Folge. Die Verwaltung hatte im Vorfeld der heutigen Sitzung Rücksprache mit dem
Planungsbüro Karst gehalten. Die Kosten für eine erneute Offenlage belaufen
sich auf ca. 1.100,00 Euro.
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung informiert die Vorsitzende noch über eine verspätete Eingabe zum Bebauungsplan bzw. über ein Kaufangebot im Bereich der beabsichtigten Umwandlung eines Kinderspielplatzes in ein Baugrundstück. Eine Abwägung zu dieser Eingabe an den Ortsgemeinderat erfolgt nicht.