Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung kommt der Bauausschuss zu dem Ergebnis, dass er sich außer Lage sieht, zum jetzigen Zeitpunkt eine Beschlussempfehlung an den Ortsgemeinderat auszusprechen. Somit obliegt die abschließende Beschlussfassung dem Ortsgemeinderat.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung als Satzung gem. § 10 BauGB

Da der Bauausschuss aufgrund der vorangegangenen Beratung keinen Beschlussvorschlag an den Ortsgemeinderat ausgesprochen hat, erübrigt sich eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses hinsichtlich der abschließenden Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung.

 


Sachverhalt:

 

Verwaltungsfachwirt Manfred Widua sowie die Vorsitzende erläutern den Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 26.02.2019 den Einleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waldstraße (Krucheler V)“ beschlossen. Weiterhin hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, die Bebauungsplanänderung auf der gesetzlichen Grundlage von § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchzuführen.

 

Hiernach hatte der Ortsgemeinderat von Wiesbaum in selbiger Sitzung den 1. Be-bauungsplanänderungsentwurf für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB gebilligt. In gleicher Sitzung hatte der Ortsgemeinderat weiterhin beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Weiterhin hatte der Ortsgemeinderat festgelegt, dass gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung auch eine Anhörung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt.

 

Der Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 01. Juli 2019 bis einschließlich 02. August 2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung in Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung hierüber erfolgte am 21. Juni 2019 in der Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13. Juni 2019 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Nach dieser ausführlichen Erläuterung des Sachverhaltes erfolgt die eigentliche Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Vor Eintritt in diese Beratung werden nunmehr die Ratsmitglieder Florian Ehlen, Karl-Heinz Ehlen und Thorsten Jakoby gem. § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gem. § 22 GemO ausgeschlossen.

 

Innerhalb der nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder einschl. der Vorsitzenden entwickelt sich eine ausführliche Diskussion über die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass der Bebauungsplanentwurf vor der Kommunalwahl im Juni 2020 von dem damaligen Rat beschlossen worden ist. In der am 22.07.2020 stattgefundenen konstituierenden Ortsgemeinderatssitzung wurde unter TOP 11 im öffentlichen Sitzungsteil aus dem neu gewählten Gemeinderat darauf hingewiesen, dass der ausliegende Bebauungsplanentwurf „Auf dem Kruchler V“ nicht unbedingt der Auffassung des Gemeinderates entspricht, z. B. bezüglich Höhenfestsetzung, der Farbe der Dacheindeckung sowie zu Anpflanzungen entlang der Straße.

 

Von Verwaltungsfachwirt Manfred Widua wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der Verwaltungsvorlage vom Bauausschuss Beschlussempfehlungen mit den einzelnen Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage) an den Ortsgemeinderat ausgesprochen werden sollte. Weiterhin sah die Beschlussvorlage vor, dass vom Bauausschuss die Beschlussempfehlung ausgesprochen werden sollte, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Damit hätte das Änderungsverfahren zum Abschluss gebracht werden können. Soweit der Ortsgemeinderat erneut in eine inhaltliche Diskussion über den Bebauungsplanentwurf einsteigen sollte und einen neuen – und somit abgeänderten – Bebauungsplanentwurf beschließen würde, hätte dies eine Änderung des Bebauungsplanes zur Folge. Die sich aus den Abänderungsbeschlüssen des Ortsgemeinderates ergebenen Planänderungen hätte eine erneute Offenlage zur Folge. Die Verwaltung hatte im Vorfeld der heutigen Sitzung Rücksprache mit dem Planungsbüro Karst gehalten. Die Kosten für eine erneute Offenlage belaufen sich auf ca. 1.100,00 Euro.

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung informiert die Vorsitzende noch über eine verspätete Eingabe zum Bebauungsplan bzw. über ein Kaufangebot im Bereich der beabsichtigten Umwandlung eines Kinderspielplatzes in ein Baugrundstück. Eine Abwägung zu dieser Eingabe an den Ortsgemeinderat erfolgt nicht.