Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Nach eingehender Beratung billigt der Ortsgemeinderat die in der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Auf dem Hahnenberg – 1. Änderung und Erweiterung“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund des nun vorliegenden Entwurfes, die Behördenbeteiligung und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Densborn hatte in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Hahnenberg -1. Änderung und Erweiterung“ für das Baugebiet „In Aichheld“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt

 

Die   mit dem ursprünglichen Bebauungsplan „Auf dem Hahnenberg“ (aus dem Jahre 2004) geschaffenen   fünf Baugrundstücke sind mittlerweile bebaut, während in der sonstigen Ortslage nur noch zwei potentielle Bauplätze in Gemeindehand zur Verfügung stehen.

Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll das Baugebiet „In Aichheld“ nun um vier weitere Baugrundstücke ergänzt werden.  Bei der Erschließung dieser Baugrundstücke kann kostengünstig auf die Straßen „In Aichheld“ und „Hahnenbergstraße“ zurückgegriffen werden.

 

Zwischenzeitlich hat das beauftragte Planungsbüro Böffgen, Reutlingen, einen Planentwurf (siehe nachstehender Auszug aus der Planurkunde) ausgearbeitet, welcher dem Ortsgemeinderat in seiner heutigen Sitzung eingehend durch das Planungsbüro vorgestellt und zur Beratung vorgelegt wird.

 

                                     

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Ratsmitglied Horst Marder ist der Vater des Anliegers Marco Marder. Herr Horst Marder verlässt den Saal und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.