Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ läuft bereits seit 2017. Da sich seit der Kommunalwahl im Mai 2019 einige neue Ausschussmitglieder im Bauausschuss befinden und seit der letzten Beratung wieder einige Monate vergangenen sind, hat die Verwaltung die bisher gefassten Beschlüsse und – aus Sicht der Verwaltung – wichtigsten Ereignisse nachstehende chronologisch zusammengefasst:

 

2017                                                                  Erwerb der Grundstücke durch ein Investorenehepaar

20.09.2017                                                      Information des Bauausschusses über geplante Realisierung eines privaten initiierten Baugebietens

28.10.2017                                                      Artenschutzrechtliche Vorprüfung

28.02.2018                                                      Hinweis im Bauausschuss auf mögliche Probleme mit Schießstand sowie Auftrag an die Verwaltung zur Prüfung einer Zufahrt von der K 33 über den Wirtschaftsweg

07.06.2018                                                      Aufstellungsbeschluss durch Stadtrat mit Offenlage u. TöB-Beteiligung

08.08.2018                                                      Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken aus der Offenlage im Bauausschuss; Beauftragung eines Immissionsschutzgutachtens zur Prüfung der Verträglichkeit des Baugebiets mit dem Schießstand des Schießsportvereins

08.10.2018                                                      Vorlage des Immissionsschutzgutachtens zur Prüfung der Vertäglichkeit des Baugebiets mit dem Schießstand

14.11.2018                                                      Beratung im Bauausschuss über Erweiterung des Bebauungsplangebiets durch das Gelände der ehem. Straßenmeisterei und Umwandlung in ein Mischgebiet

11.12.2018                                                      Beratung im Stadtrat über die eingegangenen Stellungnamen und Bedenken aus der Offenlage; Erweiterung des Bebauungsplangebietes um das Gelände der ehem. Straßenmeisterei und Umwandlung in ein Mischgebiet; Beschluss zur erneuten Offenlage; Auftrag an Stadtbürgermeister zur Verhandlung mit LBM über Zufahrt Wirtschaftsweg / K33 für Baufahrzeuge

20.03.2019                                                      Beratung im Bauausschuss über eingegangene Stellungnahmen aus erneuter Offenlage; Beratung über Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze K 33 sowie verkehrsmäßige Anbindung über Wirtschaftsweg und K 33 im Hinblick auf Ausweisung Bauerwartungsland nördlich des Wirtschaftsweges

11.09.2019                                                      Chronologische Abfolge des bisherigen Verfahrens im Bauauschuss unter Anwesenheit des beauftragten Rechtsanwaltes Dr. Henseler; Hinweis auf mögliche Probleme im Hinblick auf die immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Schießstandes; Nochmalige Beratung über eingegangene Stellungnahmen aus erneuter Offenlage; Rückkehr zur ursprünglichen Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. der ersten Offenlage, Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Aus der Verfahrensakte zum Schießstand haben sich auf städtischer Seite verschiedene Fragen ergeben, die vor einer Beratung im Stadtrat über die weitere Vorgehensweise beantwortet sein sollten. Herr Ganz vom Büro FIRU GfI erläutert das Messverfahren und das Gutachten zur Erstellung des Bebauungsplans. 

Dipl.-Ing. Volker Ganz vom Büro FIRU GfI erläutert die Erstellung des Immissionsschutzgutachtens, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen die Messung erfolgt ist. Bei 4.000 Schuss wird der Richtwert von unter 58 dB pro Tag eingehalten. Es sind maximal 40 – 80 Schüsse je Bahn möglich. In den Ruhezeiten sind 800 Schuss möglich. Herr Ganz erläutert hierzu, dass bei der Erstellung des Gutachtens über die erlaubte Schusszahl keine Informationen seitens des Schießsportvereins vorgelegen haben. Eine Immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann auch nur dann erteilt worden sein, wenn die aktuellen Schusszahlen zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Daher ist derzeit keine Aussage dahingehend zu treffen, ob die Festsetzungen von Schusszahlen im Gutachten eine Einschränkung darstellen oder nicht.

 

An bis zu 10 Tagen im Jahr sind erhöhte Grenzwerte von bis zu 65 dB zulässig (z. B. für Turniere). Volker

Simon bittet um Mitteilung, ob das vorliegende Gutachten in einem Gerichtsverfahren standhalten würde. Herr Ganz erläutert daraufhin, dass es sich hier um ein Gutachten handele. ob das von einem Gericht anerkannt werden würde, könne er nicht sagen. Die Gerichte verlangen i.d.R. während eines Prozesses neue Gutachten.  Dem Schießsportverein liegt eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor, die jedoch keine Zuschusszahlen enthält. Volker Simon hat die Sorge, dass in einem Rechtsstreitverfahren Kosten auf die Stadt zukommen könnten. Evi Linnerth ist der Ansicht, dass der Schießsportverein nicht gefährdet sei und gute Arbeit leiste.

Tim Steen geht davon aus, dass der Schießstand – nach Aussage des Schießsportvereins – genehmigt ist. Er geht auch davon aus, dass eine Festsetzung der Schusszahlen keine Reglementierung des Schießsportvereins darstellt. Sollte dies aus Sicht des SSV anders sein, wäre ihm geraten, die tatsächlichen Schusszahlen offen zu legen.