Sachverhalt:
Das Verfahren zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ läuft bereits seit 2017.
Da sich seit der Kommunalwahl im Mai 2019 einige neue Ausschussmitglieder im
Bauausschuss befinden und seit der letzten Beratung wieder einige Monate
vergangenen sind, hat die Verwaltung die bisher gefassten Beschlüsse und – aus
Sicht der Verwaltung – wichtigsten Ereignisse nachstehende chronologisch
zusammengefasst:
2017 Erwerb
der Grundstücke durch ein Investorenehepaar
20.09.2017 Information
des Bauausschusses über geplante Realisierung eines privaten initiierten
Baugebietens
28.10.2017 Artenschutzrechtliche
Vorprüfung
28.02.2018 Hinweis
im Bauausschuss auf mögliche Probleme mit Schießstand sowie Auftrag an die
Verwaltung zur Prüfung einer Zufahrt von der K 33 über den Wirtschaftsweg
07.06.2018 Aufstellungsbeschluss
durch Stadtrat mit Offenlage u. TöB-Beteiligung
08.08.2018 Beratung
über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken aus der Offenlage im
Bauausschuss; Beauftragung eines Immissionsschutzgutachtens zur Prüfung der
Verträglichkeit des Baugebiets mit dem Schießstand des Schießsportvereins
08.10.2018 Vorlage
des Immissionsschutzgutachtens zur Prüfung der Vertäglichkeit des Baugebiets
mit dem Schießstand
14.11.2018 Beratung
im Bauausschuss über Erweiterung des Bebauungsplangebiets durch das Gelände der
ehem. Straßenmeisterei und Umwandlung in ein Mischgebiet
11.12.2018 Beratung
im Stadtrat über die eingegangenen Stellungnamen und Bedenken aus der
Offenlage; Erweiterung des Bebauungsplangebietes um das Gelände der ehem.
Straßenmeisterei und Umwandlung in ein Mischgebiet; Beschluss zur erneuten
Offenlage; Auftrag an Stadtbürgermeister zur Verhandlung mit LBM über Zufahrt
Wirtschaftsweg / K33 für Baufahrzeuge
20.03.2019 Beratung
im Bauausschuss über eingegangene Stellungnahmen aus erneuter Offenlage;
Beratung über Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze K 33 sowie verkehrsmäßige
Anbindung über Wirtschaftsweg und K 33 im Hinblick auf Ausweisung
Bauerwartungsland nördlich des Wirtschaftsweges
11.09.2019 Chronologische
Abfolge des bisherigen Verfahrens im Bauauschuss unter Anwesenheit des
beauftragten Rechtsanwaltes Dr. Henseler; Hinweis auf mögliche Probleme im
Hinblick auf die immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Schießstandes; Nochmalige
Beratung über eingegangene Stellungnahmen aus erneuter Offenlage; Rückkehr zur
ursprünglichen Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. der ersten
Offenlage, Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
Aus der Verfahrensakte zum Schießstand
haben sich auf städtischer Seite verschiedene Fragen ergeben, die vor einer
Beratung im Stadtrat über die weitere Vorgehensweise beantwortet sein sollten.
Herr Ganz vom Büro FIRU GfI erläutert das Messverfahren und das Gutachten zur
Erstellung des Bebauungsplans.
Dipl.-Ing. Volker Ganz vom Büro FIRU
GfI erläutert die Erstellung des Immissionsschutzgutachtens, unter welchen
Voraussetzungen und Bedingungen die Messung erfolgt ist. Bei 4.000 Schuss wird
der Richtwert von unter 58 dB pro Tag eingehalten. Es sind maximal 40 – 80 Schüsse
je Bahn möglich. In den Ruhezeiten sind 800 Schuss möglich. Herr Ganz erläutert
hierzu, dass bei der Erstellung des Gutachtens über die erlaubte Schusszahl
keine Informationen seitens des Schießsportvereins vorgelegen haben. Eine
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann auch nur dann erteilt worden sein,
wenn die aktuellen Schusszahlen zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Daher ist
derzeit keine Aussage dahingehend zu treffen, ob die Festsetzungen von
Schusszahlen im Gutachten eine Einschränkung darstellen oder nicht.
An bis zu 10 Tagen im Jahr sind
erhöhte Grenzwerte von bis zu 65 dB zulässig (z. B. für Turniere). Volker
Simon bittet um Mitteilung, ob das
vorliegende Gutachten in einem Gerichtsverfahren standhalten würde. Herr Ganz
erläutert daraufhin, dass es sich hier um ein Gutachten handele. ob das von
einem Gericht anerkannt werden würde, könne er nicht sagen. Die Gerichte
verlangen i.d.R. während eines Prozesses neue Gutachten. Dem Schießsportverein liegt eine Genehmigung
nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor, die jedoch keine
Zuschusszahlen enthält. Volker Simon hat die Sorge, dass in einem
Rechtsstreitverfahren Kosten auf die Stadt zukommen könnten. Evi Linnerth ist
der Ansicht, dass der Schießsportverein nicht gefährdet sei und gute Arbeit
leiste.
Tim Steen geht davon aus, dass der
Schießstand – nach Aussage des Schießsportvereins – genehmigt ist. Er geht auch
davon aus, dass eine Festsetzung der Schusszahlen keine Reglementierung des
Schießsportvereins darstellt. Sollte dies aus Sicht des SSV anders sein, wäre
ihm geraten, die tatsächlichen Schusszahlen offen zu legen.