Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Bei Einreichung des Bauantrages für die Parzelle 49/8, Flur 10, Gemarkung Leudersdorf wird dem darin enthaltenen Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung von den Textfestsetzungen Nr.: 3.3. „Überschreitung der Traufhöhe von 4,50 m um 1,15 m (5,65 m)“ und Nr.: 3.4. „Überschreitung der festgesetzten maximal sichtbaren Wandhöhe von 7,00 m um 0,40 m (7,40 m)“ zugestimmt.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Üxheim liegt eine Anfrage für das Grundstück in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 10, Parzelle 49/8 vor.

 

Bei Einreichung des Bauantrages wird ein Antrag auf Befreiung von bauplanungsrechtlichen Textfestsetzungen gestellt.

 

Der Antrag auf Befreiung wird folgendes beinhalten:

1.       Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe (Textfestsetzung 3.3.) von 4,50 m um 1,15 m (5,65 m)

2.       Überschreitung der festgesetzten maximal sichtbaren Wandhöhe (Textfestsetzung 3.4.) von 7,00 m um 0,40 m (7,40 m)

 

Zuständige Behörde ist für diesen Antrag die Kreisverwaltung Vulkaneifel.