Sitzung: 27.01.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 2-2190/20/37-036
Beschluss:
Bei
Einreichung des Bauantrages für die Parzelle 49/8, Flur 10, Gemarkung
Leudersdorf wird dem darin
enthaltenen Antrag auf bauplanungsrechtliche Befreiung von den
Textfestsetzungen Nr.: 3.3. „Überschreitung der Traufhöhe von 4,50 m um 1,15 m (5,65
m)“ und Nr.: 3.4. „Überschreitung der festgesetzten maximal sichtbaren Wandhöhe
von 7,00 m um 0,40 m (7,40 m)“ zugestimmt.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinde Üxheim liegt eine Anfrage für das Grundstück in der Gemarkung
Leudersdorf, Flur 10, Parzelle 49/8 vor.
Bei
Einreichung des Bauantrages wird ein Antrag auf Befreiung von
bauplanungsrechtlichen Textfestsetzungen gestellt.
Der Antrag
auf Befreiung wird folgendes beinhalten:
1.
Überschreitung
der festgesetzten Traufhöhe (Textfestsetzung 3.3.) von 4,50 m um 1,15 m (5,65
m)
2. Überschreitung der festgesetzten
maximal sichtbaren Wandhöhe (Textfestsetzung 3.4.) von 7,00 m um 0,40 m (7,40
m)
Zuständige
Behörde ist für diesen Antrag die Kreisverwaltung Vulkaneifel.