Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben, aufgrund bereits erteilter Abweichungen / Befreiungen, zu und ermächtigt Herrn Stadtbürgermeister Uwe Schneider das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Abweichung / Befreiung zu erklären.


hier: Abweichung / Befreiung

 

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag auf Abweichung / Befreiung von den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes „In der Joch“, Büscheich vor. Die Bebauung soll auf dem Grundstück in der Gemarkung Büscheich, Flur 2, Parzelle 36/18 erfolgen.

Der Antrag auf Abweichung / Befreiung betrifft die Dachneigung, die 35° betragen soll und die Drempelhöhe, die mit 1,20 m errichtet werden soll.

 

 

Die Begründung zur Abweichung / Befreiung lautet wie folgt:

 

„Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen sehr alten Bebauungsplan, die Festsetzungen sind nach der heutigen Auffassung nicht mehr haltbar.

Bei einem bereits vorhandenen Haus sind in der Vergangenheit Abweichungen in der jetzt beantragten Form bewilligt worden.

 

Zudem liegt das geplante Gebäude als Einzelgebäude in einer Kurve, Anlieger werden also nicht von einem höheren Gebäude beeinflusst, zumal die Fristhöhe eingehalten wird.

 

Die Bauherren beantragen daher die Genehmigung den Drempel mit einer Höhe von 1,20 m zu errichten. Das Dachgeschoss wird kein Vollgeschoss. Um die dortigen Schlafräume entsprechend zu planen ist die Erhöhung der Dachneigung auf 35° erforderlich.“

 

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass der Ortsbeirat gehört werden soll. Zusätzlich soll mit den Investoren gesprochen werden, dass kein zusätzliches Vollgeschoss entsteht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bedingungsfeindlich sei – es dürfen mit der Erteilung des Einvernehmens keine Bedingungen verbunden werden.