Sitzung: 08.11.2018 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2-1687/18/01-533
Beschluss:
Nach eingehender Beratung folgt der
Verbandgemeinderat den Empfehlungen der
bdS-Kommunalberatung und stellt fest, dass die Stellungnahmen der IHK
Trier und der Planungsgemeinschaft Trier Anregungen und Bedenken beinhalten, die jedoch im Rahmen einer sorgfältigen
Abwägung keinen Anlass geben, substantielle Änderungen am Entwurf des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vorzunehmen. Das EHK wird lediglich
redaktionell ergänzt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Endfassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Ortsgemeinden Jünkerath und Stadtkyll und der Verbandsgemeinde Obere Kyll.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Der Verbandsgemeinderat Obere Kyll hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 das von
Herrn Dr. Thomas Schwarze vom Fachbüro bdS Kommunalberatung, Münster,
erarbeitete und in der Sitzung vorgestellte
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Ortsgemeinden Jünkerath und
Stadtkyll und die Verbandsgemeinde Obere
Kyll gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses
Entwurfes das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren in die Wege zu leiten.
Die Entwurfsfassung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes hat in der Zeit vom 16. Juli 2018 bis einschließlich 17.
August 2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll in Jünkerath zu
jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegen.
Die nachfolgenden Behörden und
Nachbargemeinden wurden über die öffentliche Auslegung des Planungsentwurfes
mit Schreiben vom 03.07.2018 informiert und um Stellungnahme gebeten:
SGD Nord, Obere Landesplanungsbehörde,
Koblenz,
Einzelhandelsverband für den Bezirk Trier, Trier,
Tourismus- und Heilbäderverband RLP e.V., Koblenz,
Handwerkskammer Trier,
Industrie- und Handelskammer Trier,
Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun,
Planungsgemeinschaft Region Trier,
Verbandgemeinde Gerolstein,
Verbandsgemeinde Hillesheim,
Gemeinde Hellenthal,
Gemeinde Dahlem,
Gemeinde Blankenheim,
Verbandgemeinde Prüm
Gewerbeverein Stadtkyll
Interessengemeinschaft Jünkerath e.V.
Aktivland Eifel, Jünkerath
Die abwägungsrelevanten Eingaben (hier:
Stellungnahme der IHK Trier vom 06.08.2018 sowie der Planungsgemeinschaft
Region Trier vom 03.09.2018 –gemeinsam auch für die SGDNord, Obere Landesplanungsbehörde
und die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde- ) sind
der Sitzungsvorlage beigefügt.
Seitens der Handwerkskammer Trier,des
Einzelhandelsverbandes für den Bezirk Trier, des Gewerbevereins Stadtkyll, der
Interessengemeinschaft Jünkerath e.V. und des Tourismus- und Heilbäderverbandes
wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Verbandgemeinden Gerolstein, Hillesheim
und Prüm sowie die Gemeinden Dahlem und
Blankenheim sowie Aktivland Eifel haben schriftlich mitgeteilt, dass
keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden.
Herr Dr. Thomas Schwarze, bdS-Kommunalberatung, hat eine Würdigung der beiden abwägungsrelevanten
Stellungnahmen erarbeitet, die der Sitzungsvorlage beigfügt sind.