Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Legehennenstalles auf dem Grundstück Gemarkung Jünkerath, Flur 16, Flurstück 16/20 und erteilt gemäß § 36 BauGB sein Einvernehmen zu diesem Vorhaben.

 

Anmerkung:

Eine Klärung der Zuwegung (Feldweg) für den Lieferverkehr sollte zwischen Ortsgemeinde/ Verbandsgemeinde/Investor separat erörtert werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Bauvoranfrage auf dem Grundstück Gemarkung Jünkerath, Flur 16, Flurstück 20.

 

Ein Investor plant auf den v.g. Grundstück die Errichtung eines Legehennenstall mit 14.990 Plätzen in Bodenhaltung mit Freilauf. Des Weiteren sollen Nebeneinrichtungen wie Futtersilos, Trockenkotlager und die innere Wegeerschließung hergestellt werden. Der Stall und Standort sollen eingegrünt werden.

 

Das vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde Jünkerath. Das künftige Stallgebäude liegt etwa 350 m östlich der letzten Häuser der Ortsrandlage von Jünkerath. Die Erschließung ist über die Gemeindestraße „Auf den Eichen“ und anschließend über den Wirtschaftsweg Flur 16, Flurstück 65, geplant.

 

Zur Realisierung der Maßnahme und Reduzierung der Immissionsbelastungen beabsichtigt der Investor bei Inbetriebnahme des neuen Stalles in Absprache mit der Regionalstelle Gewerbeaufsicht bei der SGD Nord in Trier die bisherige Tierhaltung am alten Betriebsstandort aufzugeben.

 

Die Planung des Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Investor und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.